Arbeitsstellensicherung im öffentlichen Verkehrsraum
Arbeitsstellen - zum Beispiel Baustellen - im öffentlichen Verkehrsraum, die den übrigen Straßenverkehr beeinträchtigen, sind zu sichern und abzusperren.
Wer eine solche Arbeitsstelle einrichten möchte, muss sich rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten eine Anordnung der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Coesfeld einholen.
Darin ist geregelt, wie die Arbeitsstelle gekennzeichnet und abgesperrt werden muss.
Ortsrecht
- Sondernutzungssatzung der Stadt Coesfeld
Rechtsgrundlagen allgemein
- Straßenverkehrsordnung
- Straßen- und Wegegesetz
- Spezialgesetze
Unterlagen
- Unterschriebener Antrag nebst Lageplan (auch formlos möglich).
- Bei größeren Arbeitsstellen ggf. auch Verkehrszeichenplan / Signallage- und Signalzeitenplan.
Diese Unterlagen sind rechtzeitig (in der Regel zwei Wochen) vor Beginn der Maßnahme einzureichen.
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsordnung - StVO
- Straßen- und Wegegesetz NRW -StrWG NRW
- Spezialgesetze
Ortsrecht
Kosten
Es fallen Gebühren an.