Ortsabwesenheit – Zustimmung zu Nichterreichbarkeit einholen
Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter beziehen, müssen Sie erreichbar sein. Allerdings ist eine Ortsabwesenheit (zum Beispiel Urlaub) mit vorheriger Zustimmung möglich. Um die Zustimmung einzuholen, benötigen Sie einen Termin. Füllen Sie dazu gerne das Kontaktformular aus:
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