Die Zulassung eines Kraftfahrzeugs kann durch die Außerbetriebsetzung (Abmeldung) beendet werden.

So melden Sie Ihr Fahrzeug ab

Wurde Ihr Fahrzeug nach dem 1. Januar 2015 zugelassen, können Sie die Abmeldung am einfachsten online erledigen. Die Zulassungsstelle des Kreises Coesfeld stellt dazu einen eigenen Online-Dienst zur Verfügung. 
Hier geht’s zum Online-Dienst Abmeldung.digital


Auch möglich: Abmeldung über das Bürgerbüro

- nur für in Coesfeld gemeldete Personen

Möchten Sie keinen Online-Dienst verwenden oder wurde Ihr Fahrzeug vor dem 1. Januar 2015 zugelassen, können Sie die Außerbetriebsetzung auch im Bürgerbüro vornehmen lassen. 
Terminbuchungs-Seite öffnen

Wichtig ist, dass alle benötigten Unterlagen zur Abmeldung vollständig vorliegen. Fehlt eine Voraussetzung für die Abmeldung (Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Kennzeichen), kann die Abmeldung nur bei der Zulassungsstelle des Kreises Coesfeld (Dülmen oder Lüdinghausen) erfolgen.

Die Stadt Coesfeld überträgt im Gegensatz zu den KfZ-Zulassungsstellen die Abmeldung jedoch nicht direkt an das Kraftfahrtbundesamt (KBA). Darum sind Fahrzeuge und Kennzeichenkombinationen nach der Außerbetriebsetzung nicht sofort für weitere Maßnahmen in den Zulassungsbehörden freigegeben.

Sonderkennzeichen (rote Händlerkennzeichen oder rote Oldtimerkennzeichen) und Wechselkennzeichen dürfen nur bei den jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden abgemeldet werden.

Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder
  • Im Fall eines Diebstahls oder Verlustes kann die Abmeldung nicht bei der Stadt Coesfeld erfolgen. Wenden Sie sich in dem Fall bitte an die Zulassungsstelle des Kreises Coesfeld.

Rechtsgrundlagen

16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Kosten