Rechnungsprüfung
Die Rechnungsprüfung kontrolliert im Auftrag des Rates die Arbeit der Stadtverwaltung. Dabei wird die Haushaltswirtschaft, das Kassen- und Rechnungswesen sowie die Vermögens- und Schuldenverwaltung der Stadt Coesfeld geprüft.
Ziel ist es, für eine ordnungsgemäße und wirtschaftliche Verwendung der öffentlichen Haushaltsmittel zu sorgen. Dazu zählt auch die Beratung und Mitwirkung an Entscheidungen und Planungen im Vorfeld, um mit konstruktiven und kritischen Vorschlägen das Verwaltungshandeln positiv zu beeinflussen. Das Ergebnis findet sich im Prüfungsbericht, der die Jahresrechnung und die Arbeit der Stadtverwaltung analysiert und dem Rechnungsprüfungsausschuss und dem Rat vorgelegt wird, wieder.
Der Bericht ist für jede(n) Bürger/in einsehbar. Dazu bitte einfach kurz mit den zuständigen Anprechpersonen Kontakt aufnehmen.
Rechtsgrundlagen
Die Bestimmungen für die örtliche Rechnungsprüfung ergeben sich primär aus der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), insbesondere aus § 101 GO NRW, der die Einrichtung, die Unabhängigkeit und die Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung festlegt. Ergänzt werden diese gesetzlichen Vorgaben durch die örtliche Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Coesfeld sowie durch weisungsfreie Anweisungen der Rechnungsprüfer, die für die sachliche Tätigkeit gelten.