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Wohngeld ist ein Zuschuss um angemessenes und familiengerechtes Wohnen zu ermöglichen.

Wohngeld muss beantragt werden.

Weitere Informationen zum Wohngeld:
www.mhkbd.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld

Wichtig: Antrag rechtzeitig erneuern

Der Antrag auf Wohngeld gilt nur für begrenzte Zeit. Der Antrag muss von Ihnen rechtzeitig vor Ablauf dieser Zeit neu gestellt werden. Wenn das nicht gemacht wird, kann es sein, dass Sie in der Zeit zwischen zwei Anträgen kein Wohngeld erhalten. Wir empfehlen, den neuen Antrag ungefähr zwei Monate vor dem Ablauf des vorherigen Antrags zu stellen.

Anträge für Mietzuschuss oder Lastenzuschuss

Folgende Anträge können Sie online stellen:

Für die Online-Anträge benötigen Sie eine BundID. Der Aufwand zum einmaligen Anlegen einer BundID lohnt sich, da künftig immer mehr Dienstleistungen die Anmeldung per BundID voraussetzen. Weitere Informationen zur BundID.

Anträge zum Ausdrucken

Möglicherweise möchten Sie keinen Online-Antrag stellen. Nachfolgend finden Sie deshalb auch Anträge, die Sie ausdrucken können. Die ausgefüllten Papieranträge können Sie uns per Post schicken oder persönlich bei uns vorbeibringen.

Unsere Adresse finden Sie auf der Kontaktseite des Fachteams Wohnen, Bildung und Teilhabe

Zuständige Stelle