Die Rentenversicherungsträger können nicht überall präsent sein, deshalb gibt es Rentenstellen bei den Städten und Gemeinden, so auch bei der Stadtverwaltung Coesfeld.

Wo kann ein Rentenantrag in Coesfeld gestellt werden?
Ihre Ansprechpartner im Sachgebiet Rente finden Sie im Verwaltungsgebäude Stadtschloss, Bernhard-von-Galen-Str. 10, 48653 Coesfeld, Zimmer 029 und 030 im Erdgeschoss. 

Wir helfen Versicherten, die in Coesfeld wohnhaft sind, bei:

  • Anträgen für Rehabilitationsmaßnahmen der Rentenversicherungsträger
  • Anträgen auf Kontenklärung
  • Anträgen auf Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten
    und Rentenanträgen

Bitte sprechen Sie mit uns telefonisch einen Termin ab, damit wir genügend Zeit für Ihr Anliegen einplanen können.

 

Hinweis:
Anträge auf Altersrente sollten ca. drei Monate vor Rentenbeginn gestellt werden.

Rentensprechtage der Deutschen Rentenversicherung in Coesfeld

Aufgrud der Corana Krise sind die Rentensprechtage der Deutschen Rentenversicherung bis auf weiteres ausgesetzt.


Direkte Beratung und Online-Dienste beim Rentenversicherungsträger

Sie können sich auch bei Ihrem Rentenversicherungsträger direkt beraten lassen:

Deutsche Rentenversicherung Westfalen
Auskunfts- und Beratungsstelle
Gartenstraße 194
48147 Münster
Tel: 0251/238-0

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/

Rechtsgrundlagen allgemein

SGB VI

Unterlagen

  • Personalausweis/Reisepass des Antragstellers
  • BIC und IBAN des Girokontos
  • falls Kinder erzogen wurden: Geburtsurkunden der Kinder bzw. Familienstammbuch
  • ggf. Vertriebenen-/Flüchtlingsausweis/Spätaussiedlerbescheinigung
  • ggf. Schwerbehindertenausweis
  • bei früherem Rentenbezug: Rentenbescheid (mit allen Anlagen), Unfallrenten, Verletztenrenten
  • sämtliche vorhandenen Versicherungsunterlagen, z. B. Versicherungsverlauf, Rentenauskunft
  • ggf. Unterlagen über Wehr-/Zivildienstzeiten
  • Nachweis über Schulbesuche nach dem 17. Lebensjahr
  • bei Bezug anderer Leistungen (z. B. aus der Unfallversicherung, Beamtenversorgung, Wohngeld, Arbeitslosengeld/-hilfe, Sozialhilfe): Aktenzeichen der zahlenden Stelle
  • bei ausländischen Zeiten die entsprechenden Nachweise
  • Krankenversicherungskarte
  • Lehrzeiten: Zeugnisse, Lehrverträge, Gesellenbrief
  • persönliche Steueridentifikationsnummer
Bei Hinterbliebenenrenten außerdem:
  • Rentenbescheid des/der Verstorbenen und/oder sämtliche vorhandene Versicherungsunterlagen (sofern noch kein Rentenbezug vorlag) eigene Versicherungsnummer des/der Hinterbliebenen und/oder sämtliche vorhandene Versicherungsunterlagen (sofern noch kein Rentenbezug vorlag)
  • Sterbeurkunde
  • Heiratsurkunde (Familienstammbuch)
  • bei Waisenrentenanträgen: Geburtsurkunde der/des Waise/n (18-jährige Waisen zusätzlich Schulbescheinigung/Lehrvertrag, Bankverbindung, Einkommensnachweis z. B. BAföG)

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Zuständige Stelle

Seniorenangelegenheiten
Bernhard-von-Galen-Straße 10
48653 Coesfeld

Ansprechpartner