Anspruch auf Elterngeld haben Eltern,

  • die einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben
  • die, mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben 
  • die, dieses Kind selbst betreuen und erziehen
  • die keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben.

Es gibt darüber hinaus noch weitere Konstellationen, in denen Ansprüche auf das Elterngeld bestehen.

Fragen zum Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) beantwortet Ihnen, wenn Sie im Kreis Coesfeld wohnen, Ihre Elterngeldkasse beim Jugendamt des Kreises Coesfeld.

Kreis Coesfeld
Jugendamt
Kreishaus II
Schützenwall 18
48653 Coesfeld

Weitere Informationen online beim Kreis Coesfeld

Unterlagen

Über alle benötigten Unterlagen informiert Sie der ausführliche Antrag der Elterngeldkasse, den wir für Sie im Bürgerbüro bereithalten.