Der Bundespräsident übernimmt auf Wunsch die Ehrenpatenschaft, wenn zurzeit der Antragstellung einschließlich des Patenkindes mindestens sieben lebende Kinder vorhanden sind, die von denselben Eltern, demselben Vater oder derselben Mutter abstammen.

Bei Mehrlingsgeburten umfasst die Ehrenpatenschaft sämtliche Kinder, die gemeinsam mit dem 7. Kind zur Welt gekommen sind. Adoptivkinder sind den leiblichen Kindern gleichgestellt.

Das Patenkind muss Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sein. Die Ehrenpatenschaft kann in einer Familie nur einmal übernommen werden.

Sofern der Antrag auf Übernahme der Ehrenpatenschaft beim 7. Kind unterblieben ist, kann die Ehrenpatenschaft auch bei einem später geborenen Kind übernommen werden.

Die Patenurkunde und das Geldgeschenk des Bundespräsidenten in Höhe von 500 EUR werden nach telefonischer Vereinbarung durch den Bürgermeister im Rathaus überreicht.

Unterlagen

Der Antrag auf Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten ist unter Einreichen einer Kopie der Geburtsurkunden der Kinder zu beantragen. Dies kann persönlich oder schriftlich durch das Ehepaar, Verwandte oder Bekannte geschehen.

Wird das 7. Kind vom Standesamt Coesfeld beurkundet, kümmert sich der jeweilige Standesbeamte direkt um die Antragstellung und bittet Sie lediglich um Ihr Einverständnis in Form Ihrer Unterschrift.

Rechtsgrundlagen

Die Ehrenpatenschaft hat in erster Linie symbolischen Charakter. Sie ist mit der Taufpatenschaft nicht zu vergleichen.
Der Bundespräsident bringt mit der Übernahme der Ehrenpatenschaft die besondere fürsorgende Verpflichtung unseres Staates für kinderreiche Familien zum Ausdruck. Sie stellt die besondere Bedeutung heraus, die Familie und Kinder für unser Gemeinwesen haben.

Außerdem soll auf die Probleme kinderreicher Familien aufmerksam gemacht werden, wie zum Beispiel angemessene Wohnraumversorgung, und die Städte und Gemeinden sollen zur Unterstützung und Hilfeleistung veranlasst werden.

Damit soll die Übernahme der Ehrenpatenschaft mit dazu beitragen, das Sozialprestige kinderreicher Familien zu stärken.
Insgesamt wurden seit 1949 etwa 72.000 Ehrenpatenschaften übernommen.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an, vielmehr erhält die Familie des Patenkindes 500 EUR in Form eines Schecks.