Was wird vorausgesetzt oder ist zu beachten?

Die nachfolgenden Hinweise, gelten für Eheschließende, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Sollten Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit haben, setzen Sie sich bitte persönlich mit uns in Verbindung, da aufgrund Ihres Heimatrechtes gegebenenfalls andere Voraussetzungen für Sie bestehen.

Mindestalter und Geschäftsfähigkeit

Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie volljährig und geschäftsfähig sein.

Wohnsitz

Für die Entgegennahme einer Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Bei mehreren Wohnsitzen eines Verlobten oder bei unterschiedlichem Wohnsitz beider Verlobten, können Sie also frei wählen.

Sollte Sie beide keinen Wohnsitz im Bundesgebiet haben, ist die Ehe bei dem Standesamt anzumelden, bei dem auch die Eheschließung stattfinden soll.

Fristen

Die Anmeldung Ihrer Eheschließung ist frühestens sechs Monate vor Ihrem geplanten Eheschließungstermin möglich.

Ort der Eheschließung

In Coesfeld haben Sie die Wahl zwischen drei Trauzimmern:
Zur Übersicht der Coesfelder Trauzimmer

Sie können sich jederzeit für eine Hochzeit bei uns in Coesfeld entscheiden, auch wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht in Coesfeld haben. Sollte es Ihr Wunsch sein, bei uns zu heiraten, melden Sie bitte die Eheschließung zunächst bei dem für Sie zuständigen Standesamt an. Sollte es sich hierbei um ein auswärtiges Standesamt handeln, teilen Sie dort mit, dass Sie in Coesfeld heiraten möchten. Das dortige Standesamt wird uns nach Ihrer Anmeldung die Unterlagen zusenden, damit Ihre Eheschließung bei uns durchgeführt werden kann.

Im Gegensatz dazu können Sie als Coesfelder Bürger/in natürlich auch in jedem anderen Ort im Bundesgebiet oder auch im Ausland heiraten. Für die Anerkennung einer im Ausland geschlossene Ehe bestehen mitunter Besonderheiten. Bitte setzen Sie sich daher vor der Eheschließung mit dem Standesamt in Verbindung, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.

Trautermin

In unserem Traukalender können Sie nachschauen, ob Ihr Wunschtermin für die Eheschließung noch frei ist.
Zum Coesfelder Traukalender

Wenn wir Ihnen einen Trautermin reservieren sollen, setzen Sie sich hierzu bitte telefonisch mit uns in Verbindung. Eine Reservierung ist in unserem Standesamt maximal ein Jahr vor der Eheschließung möglich.

Gibt es einen Online-Dienst oder eine Terminvereinbarung?

Bitte vereinbaren Sie für Ihre Anmeldung unbedingt vorab telefonisch einen Termin mit uns!

Was benötigen wir, was müssen wir mitbringen oder einreichen?

Die Anmeldung zu Ihrer Eheschließung sollte von Ihnen beiden persönlich erfolgen. Ist einer von Ihnen verhindert, muss diejenige beziehungsweise derjenige mit einer Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung seine Verlobte oder seinen Verlobten bevollmächtigen, die Eheschließung alleine anzumelden.

Zur Anmeldung Ihrer Eheschließung benötigen wir von Ihnen beiden folgende Unterlagen:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass
  • Eine aktuelle erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe Ihres Familienstandes, sofern Sie keinen Hauptwohnsitz in Coesfeld haben. Die Bescheinigung erhalten Sie bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes.
  • Einen beglaubigten Ausdruck aus Ihrem Geburtenregister, sofern Sie nicht in Coesfeld geboren sind. Diese Urkunde erhalten Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes.
  • Sollten Sie geschieden oder verwitwet sein, benötigen wir zudem einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister Ihrer letzten Ehe mit „Auflösungsvermerk“, sofern diese Eheschließung nicht in Coesfeld stattgefunden hat. Wenn Ihre letzte Eheschließung nicht in Deutschland stattgefunden hat, erkundigen Sie sich bitte bei uns, welche Unterlagen Sie zusätzlich benötigen.
  • Wenn Sie gemeinsame Kinder haben, benötigen wir die Geburtsurkunden der Kinder, in denen Sie beide als Elternteile eingetragen sind.

Hinweis: Sollte sich durch die Aufzählung bei Ihnen Fragen ergeben, melden Sie sich einfach bei uns. Im Einzelfall behalten wir uns vor, uns neben dieser Aufzählung weitere Unterlagen von Ihnen vorlegen zu lassen.

Gibt es Infoblätter oder Infoseiten im Internet?

Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung

Wo muss ich wann hin?

Für Auskünfte rund um eine Eheschließung setzen Sie sich bitte unbedingt vorab telefonisch mit uns in Verbindung. Ebenso nehmen wir Anmeldungen zur Eheschließung nur nach Terminvereinbarung entgegen!

Was kostet es und wie kann ich es bezahlen?

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührensatzung für Leistungen des Standesamtes der Stadt Coesfeld.
Übersicht der Gebühren

Bei Trauungen außerhalb der städtischen Diensträume können weitere Kosten anfallen.
Zur Übersicht der Coesfelder Trauzimmer

Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es?

EGBGB, BGB, PStG, PStV, LPartG, StAG, BVFG, AufenthG, FreizügG/EU, FamFG, KonsularG