Im öffentlichen Verkehrsraum sind Veranstaltungen (z.B. Festumzüge, Straßenfeste, Cityläufe, Radrennen usw.) dann erlaubnispflichtig, wenn hierfür Straßenbereiche "mehr als verkehrsüblich" in Anspruch genommen werden.

Mit der straßenverkehrlichen Erlaubnis wird festgelegt, wie der Veranstaltungsraum abzusperren ist - und wie der betroffene Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist. Auch Verkehrsumleitungen und der Einsatz von Ordnern können hier erforderlich sein.

Unterlagen

  • Unterschriebener Antrag (auch formlos möglich).
  • Für Festumzüge muss der genaue Umzugsweg mit Beginn des Festumzuges (Uhrzeit/Datum) angegeben werden.
  • Evtl. Lageplan/Lageskizze.

Diese Unterlagen sind rechtzeitig (in der Regel 4 Wochen) vor Beginn der Veranstaltung einzureichen.

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrsordnung
  • Straßen- und Wegegesetz
  • Spezialgesetze

Ortsrecht

Kosten

Es fallen Gebühren an.