Die Stadt Coesfeld reinigt die öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslagen. Um die anfallenden Kosten decken zu können, erhebt sie hierfür Straßenreinigungsgebühren.
Nicht alle Straßen in der Stadt Coesfeld werden durch den von der Stadt beauftragten Unternehmer gereinigt. Bestimmte Anlieger- und Wohnstraßen werden von den Bürgern selbst gereinigt, weshalb dort keine Gebühren erhoben werden. Welche Straßen dies genau sind, kann dem Straßenreinigungsverzeichnis entnommen werden. Dieses Verzeichnis ist eine Anlage zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung.
Eine gesonderte Winterdienstgebühr fällt für die Straßen an, auf denen der Baubetriebshof der Stadt Coesfeld Winterdienstleistungen erbringt. Diese Straßen sind im Straßenreinigungsverzeichnis zusätzlich gekennzeichnet.

Ortsrecht

Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Coesfeld vom 21.03.2003
Die genannte Satzung kann unter dem folgenden Link abgerufen werden.
Ortsrecht der Stadt Coesfeld

Rechtsgrundlagen allgemein

Straßenreinigungsgesetz NRW
Kommunalabgabengesetz NRW

Kosten

ab 01.01.2024
Maschinelle Straßenreinigung:
1,92 EUR / lfd. Meter
Reinigung der Fußgängerzone: 
22,28 EUR / lfd. Meter
Winterdienstgebühr:
0,41 EUR / lfd. Meter