Die Gewässerunterhaltung in der Stadt Coesfeld wird durch Wasser- und Bodenverbände wahrgenommen. Die den Verbänden entstehenden Kosten werden jährlich auf die im Verbandsgebiet liegenden Gemeinden umgelegt. Diese erheben zum Ausgleich von den Grundstückseigentümern im seitlichen Einzugsgebiet der Gewässer in gleicher Höhe Wasserverbandsgebühren.
Die Wasserverbandsgebühren werden auf der Basis der tatsächlichen Kosten jeweils rückwirkend für das Vorjahr berechnet. 
Maßstab für die Berechnung der Wasserverbandsgebühren ist die Flächengröße des Grundstücks und die Zugehörigkeit der Teilflächen zu den Flächenarten befestigte Flächen und übrige Flächen (übrige Flächen = unbefestigte Flächen und Waldflächen). Für die Gebührenfestsetzung sind 90 % der Kosten den Eigentümern der befestigten Flächen und 10 % der Kosten den Eigentümern der übrigen Flächen zuzuordnen.
Ändert sich die befestigte, unbefestigte oder bewaldete Grundstücksfläche, so hat der Gebührenpflichtige die Größe der neuen Fläche binnen eines Monats nach Änderung der Fläche der Stadt anzuzeigen.

Ortsrecht

Satzung der Stadt Coesfeld über die Erhebung von Gebühren für Umlagen der Wasser- und Bodenverbände und für sonstige Kosten der Gewässerunterhaltung (Wasserverbandsgebühren) vom 20.12.2002
Die Satzung kann unter dem folgenden Link eingesehen werden.
Ortsrecht der Stadt Coesfeld

Rechtsgrundlagen allgemein

Kommunalabgabengesetz NRW
Landeswassergesetz NRW

Kosten

für das Jahr 2023 (rückwirkende Erhebung in 2024 s.o.)

Verband Obere Berkel
befestigt     1,3664 EUR/a
übrige         0,0083 EUR/a
Verband Mittlere Berkel
befestigt     3,1582 EUR/a
übrige         0,0124 EUR/a
Verband Untere Berkel
befestigt     1,4138 EUR/a
übrige         0,0243 EUR/a
Verband Oberer Heubach
befestigt     5,4278 EUR/a
übrige         0,0238 EUR/a
Verband Oberer Kleuterbach
befestigt     6,3662 EUR/a
übrige         0,0170 EUR/a
Die Gebiete der Unterhaltungsverbände ergeben sich aus ihren jeweils gültigen Satzungen.