Jede und jeder kann sich mit Anregungen und Beschwerden an den Rat der Stadt wenden, unabhängig von Staatsangehörigkeit, Alter und der Frage, ob sie oder er im Stadtgebiet wohnt. Wer eine solche schriftliche Eingabe macht, hat ein Recht darauf, dass sich der Rat der Stadt Coesfeld mit der Angelegenheit inhaltlich befasst. In Coesfeld hat der Rat die Erledigung von Anregungen und Beschwerden an den Hauptausschuss übertragen. Wird eine solche Eingabe an den Rat gerichtet, bestätigt der Bürgermeister, das heißt der zuständige Fachbereich Zentrale Dienste und Bürgerervice den Eingang der Eingabe und informiert den Absender über den voraussichtlichen Termin der Behandlung im Hauptausschuss. Soweit Zuständigkeiten von Fachausschüssen berührt werden, werden diese vorher zu der Angelegenheit gehört.  Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich, so dass Gelegenheit besteht, die Behandlung der eigenen Eingabe mit zu verfolgen. Nach Abschluss des Verfahrens unterrichtet der Bürgermeister den Absender schriftlich über die Entscheidung. Handelt es sich um eine Angelegenheit, die nicht in die Zuständigkeit der Stadt Coesfeld fällt, so leitet die Verwaltung sie an die zuständige Stelle weiter und unterrichtet den Absender der Eingabe hierüber.  Anonyme Eingaben werden nicht behandelt. Gleiches gilt dann, wenn die Anregungen und Beschwerden einen Straftatbestand erfüllen oder sie gegenüber bereits geprüften Sachverhalten keinen neuen Inhalt mehr vorbringen.

Rechtsgrundlagen allgemein

Petitionsrecht aus Art. 17 Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland  Die Voraussetzungen für Anregungen und Beschwerden an den Rat der Stadt ergeben sich außerdem aus § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW)