Die Verwaltung organisiert im Rahmen ihrer Pflichtaufgaben alle anstehenden Wahlen (Bürgermeister-, Stadtrats-, Kreistags-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen). Sie nimmt dabei folgende Aufgaben wahr:

  • Einteilung der Wahlbezirke (einschl. Briefwahlbezirke)
  • Veröffentlichung der Wahlbekanntmachungen
  • Beschaffung von Wahlräumen und Hilfsmitteln für die Durchführung
  • Vorbereitung und Druck von Stimmzetteln
  • Einrichtung eines Briefwahlbüros
  • Zuteilung der Flächen auf Wahlplakattafeln (für Wahlwerbung)
  • Organisation am Wahltag
  • Erhebungsermittlung am Wahltag
  • Veröffentlichung von Wahlergebnissen
  • Prüfung der Wahlniederschriften

Über aktuell anstehende Wahlen informieren wir rechtzeitig auf unserer Stadtseite im Internet ( Nachrichten-Newsletter) und in der örtlichen Presse. Außerdem erhalten Sie Informationen wie die Wahlbenachrichtigungskarte nach Hause übersandt. Mit der Wahlbenachrichtigungskarte können Sie in dem darauf vermerkten Wahlraum am Wahltag persönlich Ihre Stimme abgeben.

Briefwahl beantragen

Wenn Sie per Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist die Briefwahl auch noch am Wahltag bis 15 Uhr möglich.

Eine andere Person als Sie selbst kann den Antrag für Sie nur stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich dazu bevollmächtigen.

Den Wahlscheinantrag können Sie online stellen:
Online-Antrag öffnen

Alternativ können Sie auch den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte nutzen. Achten Sie bitte in jedem Fall darauf, dass Sie den Wahlscheinantrag so rechtzeitig stellen, dass Ihre Briefwahlstimme unter Berücksichtigung der Postlaufzeiten bis spätestens am Wahltag, 18 Uhr, dem Wahlamt der Stadt Coesfeld zugeht.

Rechtsgrundlagen allgemein

Wahlgesetze
(Europäisches Wahlgesetz (EuWG), Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung (BWG, BWO), Landeswahlgesetz und Landeswahlordnung Nordrhein-Westfalen (LWG NW, LWO NW), Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW), Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NW), Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen (KWahlG NW))

Unterlagen

Wahlbenachrichtigungskarte oder Personalausweis für Wahlscheinbeantragung (Briefwahl)