Der Anwohnerparkausweis berechtigt zum Parken in Bewohnerparkgebieten.

Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt ?

  • Der Bewohner muss in der betreffenden Parkzone tatsächlich wohnen und mit der Hauptwohnung gemeldet sein. Die angemeldete Nebenwohnung reicht für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises nicht aus.
  • der Bewohner verfügt in der Parkzone nicht über einen privaten Stellplatz oder Garage
  • der Bewohner ist Halter eines Kfz, das von ihm oder Haushaltsangehörigen genutzt wird (ansonsten Bestätigung des Kfz-Halters erforderlich)
  • der Bewohner verpflichtet sich, den Parkausweis nicht auf Personen außerhalb des Haushaltes zu übertragen.

Jede Person, die für ein auf ihn als Halter/in zugelassenes oder nachweislich von ihm/ihr dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug fährt, kann einen Bewohnerparkausweis erhalten, sofern die obengenannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Beantragt wird der Bewohnerparkausweis im Bürgerbüro. 

 

Dazu benötigen wir die folgenden Unterlagen:

  • Antrag Bewohnerparkausweis
  • Zustimmung KFZ-Halter, wenn Sie nicht Fahrzeughalter sind
  • Kopie/Foto des KFZ-Scheines
  • ggfls. den alten Bewohnerparkausweis

 

 

 

 

 Wozu berechtigt die Erlaubnis ?

  • Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühren und ohne zeitliche Begrenzung
  • Parken ohne Betätigung der Parkscheibe und ohne zeitliche Begrenzung

Was kostet der Ausweis?

30 EUR für 12 Monate

Was mache ich, wenn ich den Ausweis verloren habe?

Sie können einen Ersatz-Ausweis mit unserem Online-Formular beantragen.