Den elektronischen Reisepass mit biometrischen Daten - kurz ePass - führte die BRD als eines der ersten EU-Länder am 01.11.2005 ein. Der Chip im ePass enthält zunächst die üblichen Passdaten und das Lichtbild. Ab November 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert; der ePass ist somit noch fälschungssicherer, der Missbrauch von Pässen kann verhindert werden.
Alle Deutschen, die in Coesfeld ihren Hauptwohnsitz haben, können einen ePass erhalten.

Bis zum 18. Lebensjahr benötigen Sie eine Einverständniserklärung Ihrer Eltern. Ist die Ehe geschieden, benötigen wir einen Sorgerechtsbeschluss. In vielen Fällen reicht auch das Scheidungsurteil; fragen Sie uns einfach!

Unser Tipp: Nehmen Sie den alten Pass als Andenken mit nach Hause!

Wir müssen das Dokument hierzu lediglich als ungültig kennzeichnen. Dies beeinträchtigt jedoch keineswegs die Lesbarkeit und damit Ihre Erinnerungen an Reiseländer und -erlebnisse! 

Muss ich persönlich vorbeikommen?

Ja! Da wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen, können Sie sich nicht vertreten lassen. Den Antrag auf Ausstellung Ihres ePasses fertigen wir in Ihrem Beisein an.

Wie lange ist der ePass gültig?

10 Jahre für Personen über 24 Jahre, 6 Jahre für Personen unter 24 Jahre

Ist eine Verlängerung möglich? Was ist wenn sich in meinen persönlichen Daten etwas ändert?

Eine Verlängerung des Reisespasses ist nicht möglich. Änderungen sind nur beim Wohnort möglich. Ändert sich beispielsweise der Familienname durch Eheschließung, muss ein neuer ePass beantragt werden.

Wie lange dauert es, bis ich meinen ePass ausgehändigt bekomme?

Für den neuen ePass können Sie mit circa drei bis vier Wochen Bearbeitungsdauer rechnen. In der Ferienzeit kann es auch einmal länger dauern.  Es besteht aber auch die Möglichkeit einen Expresspass zu beantragen. Dieser wird in maximal drei Werktagen erstellt! Wir benachrichtigen Sie schriftlich, sobald Ihr Reisepass bei uns vorliegt.  

Sie können auch eine Person durch schriftliche Vollmacht mit der Abholung beauftragen. Einen entsprechenden Vordruck haben wir der schriftlichen Benachrichtigung beigefügt.

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Rechtsgrundlagen allgemein

Passgesetz

Unterlagen

  • Bisheriger Personalausweis oder Kinderreisepass
  • Bei Verlust dieses Ausweises oder für den Fall, dass Ihre Daten nicht mit unserem Melderegister übereinstimmen, benötigen wir Ihr Familienstammbuch oder Ihre Heirats- oder Geburtsurkunde 
  • 1 aktuelles biometrietaugliches Passbild ohne Kopfbedeckung
  • Sprechen Anhaltspunkte für eine fremde Staatsangehörigkeit (beispielsweise durch Geburt im Ausland) muss der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit beispielsweise durch Einbürgerungsurkunde, Spätaussiedlerbescheinigung oder ähnlichem nachgewiesen werden.

Formulare und Online-Dienste

Kosten

Es fallen an:

  • 70,00 Euro für den 10 Jahre gültigen 36-Seiten-Pass; Express-Pass zusätzlich plus 32 Euro
  • 37,50 Euro bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre gültig); Express-Pass zusätzlich plus 32 Euro
  • 81,00 Euro  für den 10 Jahre gültigen 48-Seiten-Pass für Geschäftsreisende