Denkmäler tragen zur Attraktivität des Stadt- und Landschaftsbildes bei. Denkmäler sind authentische, unwiederbringliche Zeugnisse vergangener Baukulturen, die in besonderer Weise die Entwicklung von Land und Leuten dokumentieren. Sie sind in hohem Maße identifikationsbildend, auch im Sinne von Heimatbewusstsein und Heimatverbundenheit.

Die Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte eines Denkmals sind im Rahmen der Sozialpflichtigkeit des Eigentums veranlasst, das Denkmal instand zu halten und instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefahren zu schützen. Bei der Nutzung von Bau- und Bodendenkmälern ist die Erhaltung der Substanz auf Dauer zu gewährleisten (Denkmalschutzgesetz NRW).

Die Denkmalbehörde entscheidet, welche Gebäude in die Denkmalliste eingetragen werden. Die Denkmalpflegeämter der Landschaftsverbände sind wegen ihres speziellen Sachverstandes und zur Sicherstellung einer einheitlichen Bewertung denkmalpflegerischer Fragestellungen in das Verfahren eingebunden.

Mit der Eintragung in die Denkmalliste werden Objekte unter Denkmalschutz gestellt. Voraussetzung hierfür ist ein öffentliches Interesse an der Erhaltung und Nutzung. Die öffentlich einsehbare Denkmalliste enthält somit alle Bau- und Bodendenkmäler der Stadt. Sie ist damit konstituierendes Element des Denkmalschutzes, zugleich aber auch eine der bedeutsamsten Informationsquellen zur Stadtgeschichte.

Auf der folgenden Seite können Sie sich die Informationen zu den einzelnen Denkmälern ansehen und downloaden:

Denkmale im Kreis Coesfeld (arcgis.com)