Von der Gurtanlegepflicht und von der Helmtragepflicht kann die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Coesfeld durch eine Ausnahmegenehmigung Personen befreien, wenn dieses aus gesundheitlichen Gründen zwingend erforderlich ist.
Dazu ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

Unterlagen

  • Formloser Antrag
  • Ärztliche Bescheinigung

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrsordnung (StVO)

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Zuständige Stelle

Ordnung, Verkehr, Feuerwehr
Bernhard-von-Galen-Straße 10
48653 Coesfeld

Ansprechpartner