Grundsicherung für Arbeitssuchende
Hinweis zum Thema Papierunterlagen
Das Jobcenter Coesfeld führt Ihre Akte in digitaler Form.
Senden Sie uns auf dem Postweg bitte grundsätzlich keine Originale zu, sondern nur Kopien. Alle Papierunterlagen, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden nach unserer digitalen Verarbeitung datenschutzkonform vernichtet. Lediglich im Rahmen zuvor vereinbarter persönlicher Vorsprachen Ihrerseits können Sie alternativ Ihre Originalbelege vorlegen. Diese werden dann hier eingescannt und Ihnen anschließend wieder ausgehändigt. Eine weitere Möglichkeit der Vorlage benötigter Unterlagen besteht in der Zusendung per Mail.
In besonderen Situationen kann es vorkommen, dass wir hiervon abweichend ausnahmsweise Dokumente wie beispielsweise Urkunden, Verträge, Urteile, Policen, Kontoauszüge oder ähnliche Unterlagen im Original vorgelegt bekommen müssen. Sollte das der Fall sein, so teilen wir Ihnen dies ausdrücklich mit. Dokumente dieser Art werden entweder hier vor Ort eingescannt und das Original wird Ihnen danach direkt wieder ausgehändigt oder aber bei postalischer Übersendung durch Sie senden wir Ihre Originale anschließend an Sie zurück.
Wenn Sie noch Fragen oder weitere Informationswünsche zu diesem Thema haben, sprechen Sie uns bitte an. Wir beraten Sie gerne.
So beantragen Sie Bürgergeld
Schriftlicher Antrag
- Um Bürgergeld beantragen zu können, setzen Sie sich bitte per E-Mail oder per Telefon mit uns in Verbindung.
- Wir senden Ihnen dann die Antragsformulare per Post zu.
- Wenn Sie die Formulare ausgefüllt und alle notwendigen Nachweise zusammengestellt haben, vereinbaren Sie einen persönlichen Termin mit uns.
- Zu diesem Termin bringen Sie Ihre Formulare und Nachweise mit. Während des Termins besprechen wir dann den Antrag mit Ihnen.
Weitere Möglichkeit: Digitaler Antrag
Der Kreis Coesfeld stellt einen digitalen Antrag auf Bürgergeld zur Verfügung den Sie anstelle des schriftlichen Antrags stellen können.
Digitalen Antrag auf Bürgergeld öffnen
Wenn Sie den digitalen Antrag ausgefüllt und abgesendet haben, vereinbaren Sie einen persönlichen Termin mit uns. Während des Termins besprechen wir dann den Antrag mit Ihnen.
Erhalten Sie bereits Bürgergeld oder haben bereits einen Bürgergeldantrag gestellt und wollen eine Änderung mitteilen oder eine weitere Leistung beantragen, können Sie dieses digital einfach und schnell über das Kontaktformular machen.
Aufgaben und Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Der Kreis Coesfeld hat als zugelassener Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld zur Durchführung der damit verbundenen Aufgaben herangezogen und beteiligt.
Im Jobcenter der Stadt Coesfeld werden deshalb die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Coesfeld in den Angelegenheiten des SGB II betreut.
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt, unabhängig von der Grundsicherung, aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können.
Sie soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können. Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist als durchgängiges Prinzip zu verfolgen.
Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind insbesondere darauf auszurichten, dass
- durch eine Erwerbstätigkeit Hilfebedürftigkeit vermieden oder beseitigt, die Dauer der Hilfebedürftigkeit verkürzt oder der Umfang der Hilfebedürftigkeit verringert wird,
- die Erwerbsfähigkeit einer leistungsberechtigten Person erhalten, verbessert oder wieder hergestellt wird,
- geschlechtsspezifischen Nachteilen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten entgegengewirkt wird,
- die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, berücksichtigt werden,
- behindertenspezifische Nachteile überwunden werden,
- Anreize zur Aufnahme und Ausübung einer Erwerbstätigkeit geschaffen und aufrechterhalten werden.
Nach dem Grundsatz des Fördern und Forderns ist die Ausschöpfung aller Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit das oberste Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen deshalb ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhaltes für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen und aktiv an allen Maßnahmen zu ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen.
Die Grundsicherung für Arbeit umfasst
- Leistungen zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Arbeit und
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.
Beantragung
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind antragsabhängig. Sie werden nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht.
Wenn Sie einen Antrag stellen wollen oder Änderungen, die für den Leistungsbezug und die Eingliederung in Arbeit wichtig sind, mitteilen möchten, sprechen Sie bitte telefonisch einen Termin ab, damit wir für Sie und Ihr Anliegen genügend Zeit einplanen können.
Ihre Ansprechpartner sind nach Teams und Buchstaben organisiert:
Leistungssachbearbeitung
- Frau Arndt
- Frau Becks
- Herr Borutta
- Frau Cordes
- Herr Flenker
- Frau Südfeld
- Frau Winkelhaus
Fallmanagement
- Herr Petik
- Frau Bielitz
- Frau Brinkschulte
- Frau Krettek
- Frau Scholz
- Herr Thoma
Die Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner finden Sie in der Infobox "Es hilft Ihnen weiter".