Die richtige Höhe der Miete kann ein Streitthema sein. Zu hoch? Zu niedrig? Wie viel darf man verlangen? Was schreibt das Gesetz vor?

Damit sowohl Mieter als auch Eigentümer einen repräsentativen Anhaltspunkt haben, werden regelmäßig so genannte Mietspiegel veröffentlicht.

Hinweis

Beachten Sie bitte, dass Sie bei einem Antrag auf Leistungen nach dem SGB II  oder SGB XII die Angemessenheitsgrenze für Wohnraum beim zuständigen Träger erfragen müssen. Die Angemessenheitsgrenze kann vom Mietspiegel abweichen!

Mietspiegel in der Stadt Coesfeld

Die Stadt Coesfeld hat durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Coesfeld den Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen im Gebiet der Stadt Coesfeld zum 1. Dezember 2022 fortgeschrieben.

Der Mietspiegel ist außerdem im Bürgerbüro der Stadt Coesfeld oder im Verwaltungsnebengebäude, Bernhard-von-Galen-Straße 10, Fachbereich 50 Soziales und Wohnen, erhältlich.

Der Mietspiegel gilt für zwei Jahre und erfüllt im Wesentlichen folgende Aufgaben:

  • er stellt als neutrale Marktübersicht eine Orientierungshilfe dar, die es den Mietvertragsparteien ermöglichen soll, den Mietpreis unter Berücksichtigung von sachlichen Gesichtspunkten eigenverantwortlich zu vereinbaren.
  • er ist eine Übersicht der üblichen Entgelte, die in der Stadt Coesfeld für Wohnungen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage allgemein gezahlt werden und dient als ortsübliche Vergleichsmiete
  • als qualifizierter Mietspiegel stellt er dem Vermieter ein formalrechtlich einwandfreies Instrument zur Begründung berechtigter Mieterhöhungsbegehren dar.
  • er ermöglicht es dem Mieter, sich unverbindlich über die Ortsüblichkeit seiner Mietzahlung zu informieren.
  • er soll dazu beitragen, außergerichtliche Einigungen des Mietpreises zu ermöglichen

Aktueller Mietspiegel der Stadt Coesfeld

Mietspiegel öffnen (PDF 200 KB)

Dokumentation Fortschreibung und Neuaufstellung Mietspiegel 2022

Dokumentation öffnen (PDF 2,7 MB)