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Brandsicherheitswache
Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet ist, sind der Gemeinde rechtzeitig anzuzeigen. Die Gemeinde entscheidet darüber, ob eine Brandsicherheitswache erforderlich ist; bei Bedarf kann sie Auflagen erteilen. (§ 27 Abs. 1 BHKG).
Die Anzeige einer entsprechenden Veranstaltung soll möglichst frühzeitig erfolgen - wenn möglich mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Baurechtliche Vorschriften - insbesondere die Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung NW - sind zu beachten.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz - BHKG (§ 27 BHKG)
Ortsrecht
Kosten
Es fallen Kosten an.
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Christoph Bäumer
Leitung hauptamtliche Wache
Tel: 02541 9545-7081
E-Mail: christoph.baeumer@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
- Herr Hubertus Brüggemann
Teamleiter
Tel: 02541 939-2415
E-Mail: hubertus.brueggemann@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
- Frau Anke Hessel
Tel: 02541 939-2422
E-Mail: anke.hessel@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
- Feuerwehr
E-Mail: feuerwehr@coesfeld.de
- Herr Richard Schulze-Holthausen
Leiter der freiwilligen Feuerwehr
Tel: 02541 939-2221
E-Mail: richard.schulze-holthausen@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
Zuständige Organisationseinheit
- Ordnung, Verkehr, Feuerwehr
Bernhard-von-Galen-Str. 10
48653 Coesfeld
Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet ist, sind der Gemeinde rechtzeitig anzuzeigen. Die Gemeinde entscheidet darüber, ob eine Brandsicherheitswache erforderlich ist; bei Bedarf kann sie Auflagen erteilen. (§ 27 Abs. 1 BHKG).
Die Anzeige einer entsprechenden Veranstaltung soll möglichst frühzeitig erfolgen - wenn möglich mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Baurechtliche Vorschriften - insbesondere die Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung NW - sind zu beachten.
Es fallen Kosten an.
Feuerwehr, Brandsicherheit, Ordnungsamt https://serviceportal.coesfeld.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/573/showHerr
Christoph
Bäumer
Leitung hauptamtliche Wache
3.3 (Feuerwache, 1. Obergeschoss)
Herr
Hubertus
Brüggemann
Teamleiter
418 (Stadtschloss, 4. Obergeschoss)
Frau
Anke
Hessel
422 (Stadtschloss, 4. Obergeschoss)
Feuerwehr
-
Herr
Richard
Schulze-Holthausen
Leiter der freiwilligen Feuerwehr
221 (Stadtschloss, 4. OG)