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Freiwillige Feuerwehr Coesfeld Lohnfortzahlung

Die Erstattung von Lohnfortzahlung für ehrenamtliche Angehörige  Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Coesfeld die bei Einsatz- und Übungsdienst oder bei einem Besuch von Ausbildungsveranstaltungen / Seminaren entsteht, kann mit dem Formular
"Erstattung der Lohnfortzahlung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr"
beantragt werden.

 

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen allgemein

Den ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr dürfen aus dem Dienst keine Nachteile im Arbeits- oder Dienstverhältnis erwachsen.
(§20 Abs. 2 BHKG)

Unterlagen

Kosten

Keine

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Freiwillige Feuerwehr Coesfeld Lohnfortzahlung

Die Erstattung von Lohnfortzahlung für ehrenamtliche Angehörige  Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Coesfeld die bei Einsatz- und Übungsdienst oder bei einem Besuch von Ausbildungsveranstaltungen / Seminaren entsteht, kann mit dem Formular
"Erstattung der Lohnfortzahlung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr"
beantragt werden.

 

Erstattung der Lohnfortzahlung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Coesfeld

Keine

Erstattung einer Lohnfortzahlung für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Coesfeld, Lohnfortzahlung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Coesfeld https://serviceportal.coesfeld.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/571/show
Feuerwehr
Rottkamp 15 48653 Coesfeld
Telefon 02541 95456
Fax 02541 954589

Frau

Anke

Hessel

422 (Stadtschloss, 4. Obergeschoss)

02541 939-2422
anke.hessel@coesfeld.de

Herr

Christoph

Bäumer

Leitung der hauptamtlichen Wache, Leitung der Feuerwehr

3.3 (Feuerwache, 1. Obergeschoss)

02541 9545-7081
christoph.baeumer@coesfeld.de

Herr

Detlef

Vornholt

stellvertretende Leitung der hauptamtlichen Wache

02541 9545-7084
detlef.vornholt@coesfeld.de

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