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Löschwasserversorgung
Löschwasser als Notwendigkeit Ihrer Sicherheit
Trotz der mittlerweile immer moderner werdenden Löschmittel und Löschtechniken ist Wasser nach wie vor noch das durch die Feuerwehr zur Brandbekämpfung meist eingesetzte Löschmittel.
Bei der Bekämpfung von Entstehungs- und Großbränden ist Wasser gleichermaßen geeignet. Vorraussetzung ist natürlich für beide Fälle eine ausreichende Löschwasserversorgung.
In den im Folgenden aufgeführten gesetzlichen Vorschriften, Richtlinien und Normen ist die Entnahme von Löschwasser geregelt.
- Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
- Feuerschutzhilfeleistungsgesetz Nordrhein-Westfalen (FSHG NRW)
- Verschiedene Deutsche Normen (DIN)
- Technische Regeln DVGW, Arbeitsblatt - Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung (W405)
Löschwasser - Grundschutz
Unter dem Begriff " Grundschutz" versteht man die Löschwasserversorgung in Wohn-, Gewerbe-, Misch- und Industriegebieten auf Grund des allgemeinen Brandrisikos.
Der Löschwasserbedarf ist für den jeweiligen Löschbereich in Abhängigkeit von der baulichen Nutzung und der Gefahr der Brandausbreitung zu ermitteln.
Der über den Grundschutz hinausgehende objektbezogene Brandschutz wird als " Objektschutz" bezeichnet. Hierzu gehören unter anderem Einzelobjekte.
In dem Arbeitsblatt wird darauf hingewiesen, dass jeweils zu ermitteln ist, in welchem Umfang für die Bereitstellung des Löschwassers eine unabhängige Löschwasserversorgung (z.B. eigene Versorgungsanlage, Löschwasser-behälter, Löschwasserteiche, oberirdische Gewässer usw.) in Frage kommen, oder inwieweit die Entnahme aus dem öffentlichen Trinkwasserrohrnetz möglich ist.
Der empfohlene Löschwasservorrat beträgt je Einzelanwesen 30 m³
Angelehnt an diesen Erfordernissen wird der Löschwasserbedarf dann von der Behörde, die für den Brandschutz zuständig ist, festgestellt.
Folgende Möglichkeiten der Löschwasserbevorratung bestehen
- Löschwasserbrunnen
- Löschwasserteich
- unterirdische Löschwasserbehälter
Um Ihnen bei der Planung und Erstellung einer geeigneten Löschwasser-entnahmestelle behilflich zu sein, hat die Abteilung Vorbeugender Brandschutz der Feuerwehr Coesfeld eine
" Empfehlung zur Erstellung einer Löschwasserversorgung" erstellt.
Sie können Sie als pdf-Datei herunterladen.
Rechtsgrundlagen
- Bauordnung Nordrhein-Westfalen - BauO NRW
- Feuerschutzhilfeleistungsgesetz Nordrhein-Westfalen - FSHG NRW
- verschiedene Deutsche Normen - DIN
- Technische Regeln - DVGW
Arbeitsblatt - Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung (W405)
Unterlagen
Empfehlung zur Erstellung einer Löschwasserversorgung
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Christoph Bäumer
Leitung der hauptamtlichen Wache, Leitung der Feuerwehr
Tel: 02541 9545-7081
E-Mail: christoph.baeumer@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
- Michael Peirick
Tel: 02541 95456
E-Mail: michael.peirick@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
Zuständige Organisationseinheit
- Feuerwehr
Rottkamp 15
48653 Coesfeld
E-Mail: feuerwehr@coesfeld.de
Löschwasser als Notwendigkeit Ihrer Sicherheit
Trotz der mittlerweile immer moderner werdenden Löschmittel und Löschtechniken ist Wasser nach wie vor noch das durch die Feuerwehr zur Brandbekämpfung meist eingesetzte Löschmittel.
Bei der Bekämpfung von Entstehungs- und Großbränden ist Wasser gleichermaßen geeignet. Vorraussetzung ist natürlich für beide Fälle eine ausreichende Löschwasserversorgung.
In den im Folgenden aufgeführten gesetzlichen Vorschriften, Richtlinien und Normen ist die Entnahme von Löschwasser geregelt.
- Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
- Feuerschutzhilfeleistungsgesetz Nordrhein-Westfalen (FSHG NRW)
- Verschiedene Deutsche Normen (DIN)
- Technische Regeln DVGW, Arbeitsblatt - Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung (W405)
Löschwasser - Grundschutz
Unter dem Begriff " Grundschutz" versteht man die Löschwasserversorgung in Wohn-, Gewerbe-, Misch- und Industriegebieten auf Grund des allgemeinen Brandrisikos.
Der Löschwasserbedarf ist für den jeweiligen Löschbereich in Abhängigkeit von der baulichen Nutzung und der Gefahr der Brandausbreitung zu ermitteln.
Der über den Grundschutz hinausgehende objektbezogene Brandschutz wird als " Objektschutz" bezeichnet. Hierzu gehören unter anderem Einzelobjekte.
In dem Arbeitsblatt wird darauf hingewiesen, dass jeweils zu ermitteln ist, in welchem Umfang für die Bereitstellung des Löschwassers eine unabhängige Löschwasserversorgung (z.B. eigene Versorgungsanlage, Löschwasser-behälter, Löschwasserteiche, oberirdische Gewässer usw.) in Frage kommen, oder inwieweit die Entnahme aus dem öffentlichen Trinkwasserrohrnetz möglich ist.
Der empfohlene Löschwasservorrat beträgt je Einzelanwesen 30 m³
Angelehnt an diesen Erfordernissen wird der Löschwasserbedarf dann von der Behörde, die für den Brandschutz zuständig ist, festgestellt.
Folgende Möglichkeiten der Löschwasserbevorratung bestehen
- Löschwasserbrunnen
- Löschwasserteich
- unterirdische Löschwasserbehälter
Um Ihnen bei der Planung und Erstellung einer geeigneten Löschwasser-entnahmestelle behilflich zu sein, hat die Abteilung Vorbeugender Brandschutz der Feuerwehr Coesfeld eine
" Empfehlung zur Erstellung einer Löschwasserversorgung" erstellt.
Sie können Sie als pdf-Datei herunterladen.
Empfehlung zur Erstellung einer Löschwasserversorgung
Löschwasserbevorratung, Löschmittel Wasser, Löschwasserentnahme https://serviceportal.coesfeld.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/559/showHerr
Christoph
Bäumer
Leitung der hauptamtlichen Wache, Leitung der Feuerwehr
3.3 (Feuerwache, 1. Obergeschoss)
Michael
Peirick