Brandschutz im Überblick

Kleine Ursache, verheerende Wirkung. Wie wenig bewusst die Bedeutung der Brandschutztechnik ist, soll zunächst mit einem Beispiel verdeutlicht werden. Niemand dürfte hinnehmen, dass durch Öffnungen in Wänden Wärme verloren geht oder Lärm in die Wohnung eindringt. Vollkommen anders verhalten sich selbst Baufachleute, wenn Wanddurchbrüche oder offen gehaltene Türen „nur“ die Brandsicherheit in Frage stellen. Öffnungen, durch die sich lebensgefährlicher Brandrauch und Feuer ausbreiten können, werden häufig über Jahre hinweg ignoriert. Hier wird die Gefahr meist erst bewusst, wenn bereits ein erheblicher Schaden entstanden ist.

Um diesen lebensgefährlichen Gefahren entgegenzuwirken, besteht die Aufgabe der örtlichen Feuerwehr nicht nur darin Brände zu bekämpfen, sondern im Rahmen der

  • Brandschutzerziehung und der
  • Brandschutzaufklärung

über das richtige Verhalten im Schadensfall zu informieren.

Ein weiteres Ziel ist es , im Falle einer Brandentstehung der Brandausbreitung zuverlässig vorzubeugen, damit die auftretenden Schäden und Brandfolgen so gering wie möglich gehalten werden können. Hier versucht der

  • vorbeugende Brandschutz
    neben dem baulichen auch den anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz in Unternehmen und Betrieben zu unterstützen.

Vorbeugender Brandschutz im Überblick

  • Baulicher Brandschutz
    Die Erreichbarkeit von Gebäuden und Objekten über geeignete Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen gehört neben den erforderlichen Flucht- und Rettungswegen genauso zum baulichen Brandschutz, wie die baurechtlich geforderten Brandabschnitte, Brandwände und Feuerschutzabschlüsse.
  • Anlagentechnischer Brandschutz
    Hierzu zählen z.B. bestimmte Objekte, in denen aufgrund ihrer besonderen Art und Nutzung eine Brandmeldeanlage (BMA) installiert sein muss.
    Als Ergänzung zu einer BMA ist für den Feuerwehreinsatz ein Feuerwehreinsatzplan und die entsprechende Laufkarten nach DIN erforderlich.
    Als Planungshilfe besteht die Möglichkeit eine entsprechende Richtlinie zur Erstellung und Ausführung der Einsatzpläne / Laufkarten per Download als pdf-Datei herunter zu laden. 
  • Organisatorischer Brandschutz
    Zur Information und Fortbildung von Bewohnern, Besuchern und / oder Mitarbeitern in einem Objekt ist eine Brandschutzordnung erforderlich.
    Diese Brandschutzordnung gliedert sich in drei Formen.
    • Form - A richtet sich an alle Personen in einer baulichen Anlage (Bewohner, Beschäftigte, Besucher)
    • Form - B richtet sich an Personen, die sich nicht nur vorrübergehend in der baulichen Anlage aufhalten (Bewohner, Beschäftigte)
    • Form - C gilt für Personen, denen besondere Branschutzaufgaben übertragen worden sind. (Brandschutz- Sicherheitsbeauftragte)