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Eröffnungsbilanz

Das Land Nordrhein-Westfalen hat das kommunale Haushaltsrecht umfassend reformiert und ein doppisches Haushaltswesen auf der Basis des „Neuen kommunalen Finanzmanagements“ (NKF) verpflichtend für alle Kommunen eingeführt. Die Stadt Coesfeld hat ihre Haushaltswirtschaft schon zum 01.01.2007 auf das NKF umgestellt. Sämtliche Geschäftsvorfälle werden seither nach dem System der doppelten Buchführung in der Finanzbuchhaltung erfasst. Zu Beginn des ersten NKF-Haushaltsjahres, mithin zum Stichtag 01.01.2007, war daher eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Es handelt sich dabei um die erstmalige systematische Gegenüberstellung von Vermögen und Finanzierungsmitteln der Stadt Coesfeld und einen wichtigen Bestandteil des neuen Rechnungssystems. Im Ergebnis vermittelt die Eröffnungsbilanz und der ebenfalls erforderliche Anhang dazu zum Bilanzstichtag 01.01.2007 unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Vorschriften der Gemeindeordnung NRW (GO) und der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Stadt Coesfeld.

Inhalt der Eröffnungsbilanz:

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Kommunales Finanzmanagementgesetz NRW – NKFG NRW
  • NKF Einführungsgesetz NRW – NKFEG NRW
  • Gemeindeordnung NRW
  • Gemeindehaushaltsverordnung NRW

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Zuständige Organisationseinheit

Eröffnungsbilanz

Das Land Nordrhein-Westfalen hat das kommunale Haushaltsrecht umfassend reformiert und ein doppisches Haushaltswesen auf der Basis des „Neuen kommunalen Finanzmanagements“ (NKF) verpflichtend für alle Kommunen eingeführt. Die Stadt Coesfeld hat ihre Haushaltswirtschaft schon zum 01.01.2007 auf das NKF umgestellt. Sämtliche Geschäftsvorfälle werden seither nach dem System der doppelten Buchführung in der Finanzbuchhaltung erfasst. Zu Beginn des ersten NKF-Haushaltsjahres, mithin zum Stichtag 01.01.2007, war daher eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Es handelt sich dabei um die erstmalige systematische Gegenüberstellung von Vermögen und Finanzierungsmitteln der Stadt Coesfeld und einen wichtigen Bestandteil des neuen Rechnungssystems. Im Ergebnis vermittelt die Eröffnungsbilanz und der ebenfalls erforderliche Anhang dazu zum Bilanzstichtag 01.01.2007 unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Vorschriften der Gemeindeordnung NRW (GO) und der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Stadt Coesfeld.

Inhalt der Eröffnungsbilanz:

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Kommunales Finanzmanagementgesetz NRW – NKFG NRW
  • NKF Einführungsgesetz NRW – NKFEG NRW
  • Gemeindeordnung NRW
  • Gemeindehaushaltsverordnung NRW
https://serviceportal.coesfeld.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/396/show
Kämmerei und Finanzbuchhaltung
Markt 8 48653 Coesfeld
Fax 02541 939-4156

Herr

Frank

Noll

153 (Rathaus, 1. Obergeschoss)

02541 939-1653
frank.noll@coesfeld.de

Herr

Jörg

Inhestern

152 (Rathaus, 1. Obergeschoss)

02541 939-1152
joerg.inhestern@coesfeld.de

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