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Benutzungsgebühren und zuhöriges Ortsrecht
Dieser Bereich umfasst die Kalkulation der Benutzungsgebühren unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Grundsätze für die kostenrechnenden Einrichtungen “Abfallentsorgung“ und "Straßenreinigung". Zudem erfolgt die Berechnung der Wasserverbandsgebühren. Die Verknüpfungen unter "Verwandte Dienstleistungen" im Bildschirmbereich rechts unten, führen zu weiteren Informationen über die einzelnen Gebührenarten.
Das entsprechende Ortsrecht ist in Form von Satzungen zu schaffen und unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Rechtsprechung fortzuführen. Die Ortsrechtssammlung der Stadt Coesfeld finden Sie unter dem folgenden Link:
Rechtsgrundlagen
- Gemeindeordnung NRW
- Gemeindehaushaltsverordnung NRW
- Kommunalabgabengesetz NRW
- Weitere spezielle Vorschriften
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Jörg Inhestern
Tel: 02541 939-1152
E-Mail: joerg.inhestern@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
Zuständige Organisationseinheit
- Kämmerei und Finanzbuchhaltung
Markt 8
48653 Coesfeld
Dieser Bereich umfasst die Kalkulation der Benutzungsgebühren unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Grundsätze für die kostenrechnenden Einrichtungen “Abfallentsorgung“ und "Straßenreinigung". Zudem erfolgt die Berechnung der Wasserverbandsgebühren. Die Verknüpfungen unter "Verwandte Dienstleistungen" im Bildschirmbereich rechts unten, führen zu weiteren Informationen über die einzelnen Gebührenarten.
Das entsprechende Ortsrecht ist in Form von Satzungen zu schaffen und unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Rechtsprechung fortzuführen. Die Ortsrechtssammlung der Stadt Coesfeld finden Sie unter dem folgenden Link:
https://serviceportal.coesfeld.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/351/showHerr
Jörg
Inhestern
152 (Rathaus, 1. Obergeschoss)