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Benutzungsgebühren und zuhöriges Ortsrecht

Dieser Bereich umfasst die Kalkulation der Benutzungsgebühren unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Grundsätze für die kostenrechnenden Einrichtungen “Abfallentsorgung“ und "Straßenreinigung". Zudem erfolgt die Berechnung der Wasserverbandsgebühren. Die Verknüpfungen unter "Verwandte Dienstleistungen" im Bildschirmbereich rechts unten, führen zu weiteren Informationen über die einzelnen Gebührenarten.

Das entsprechende Ortsrecht ist in Form von Satzungen zu schaffen und unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Rechtsprechung fortzuführen. Die Ortsrechtssammlung der Stadt Coesfeld finden Sie unter dem folgenden Link:

Ortsrecht der Stadt Coesfeld

Aktueller Abfuhrkalender

Rechtsgrundlagen

  • Gemeindeordnung NRW
  • Gemeindehaushaltsverordnung NRW
  • Kommunalabgabengesetz NRW
  • Weitere spezielle Vorschriften

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Benutzungsgebühren und zuhöriges Ortsrecht

Dieser Bereich umfasst die Kalkulation der Benutzungsgebühren unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Grundsätze für die kostenrechnenden Einrichtungen “Abfallentsorgung“ und "Straßenreinigung". Zudem erfolgt die Berechnung der Wasserverbandsgebühren. Die Verknüpfungen unter "Verwandte Dienstleistungen" im Bildschirmbereich rechts unten, führen zu weiteren Informationen über die einzelnen Gebührenarten.

Das entsprechende Ortsrecht ist in Form von Satzungen zu schaffen und unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Rechtsprechung fortzuführen. Die Ortsrechtssammlung der Stadt Coesfeld finden Sie unter dem folgenden Link:

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https://serviceportal.coesfeld.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/351/show
Kämmerei und Finanzbuchhaltung
Markt 8 48653 Coesfeld
Fax 02541 939-4156

Herr

Jörg

Inhestern

152 (Rathaus, 1. Obergeschoss)

02541 939-1152
joerg.inhestern@coesfeld.de

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