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Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF)

Das Land Nordrhein-Westfalen hat das kommunale Haushaltsrecht umfassend reformiert und ein doppisches Haushaltswesen auf der Basis des „Neuen kommunalen Finanzmanagements“ (NKF) verpflichtend für alle Kommunen eingeführt.


Die kommunalen Haushalte in NRW werden nicht mehr kameral, sondern auf Grundlage der kaufmännischen doppelten Buchführung aufgestellt. Ähnlich wie bei einem Unternehmen stellen die Kommunen einmal im Jahr eine Ergebnisrechnung sowie eine Bilanz auf der Basis der kaufmännischen doppelten Buchführung, auch Doppik genannt, auf.

Im November 2004 wurde das Gesetz über ein neues kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunales Finanzmanagementgesetz NRW – NKFG NRW) beschlossen und trat am 01.01.2005 in Kraft.

Ziele des NKF:

  • Darstellung des gesamten Vermögens der Kommune und dessen Finanzierung
  • Budgetierung
  • Periodengerechte Darstellung des vollständigen Ressourcenaufkommens und –verbrauchs (Intergenerative Gerechtigkeit)
  • Doppik
  • Darstellung der Ziele des Verwaltungshandelns und Dokumentation der Zielerreichung (Outputorientierung)
  • Unterstützung einer flexiblen Mittelbewirtschaftung, Unterstützung von    Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling
  • Integration der Beteiligungen und Vereinheitlichung des Rechnungswesens    im Konzern Kommune (Konzernbilanz)

Rechtsgrundlagen allgemein

Kommunales Finanzmanagementgesetz NRW – NKFG NRW
NKF Einführungsgesetz NRW – NKFEG NRW
Gemeindeordnung NRW
Gemeindehaushaltsverordnung NRW

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF)

Das Land Nordrhein-Westfalen hat das kommunale Haushaltsrecht umfassend reformiert und ein doppisches Haushaltswesen auf der Basis des „Neuen kommunalen Finanzmanagements“ (NKF) verpflichtend für alle Kommunen eingeführt.


Die kommunalen Haushalte in NRW werden nicht mehr kameral, sondern auf Grundlage der kaufmännischen doppelten Buchführung aufgestellt. Ähnlich wie bei einem Unternehmen stellen die Kommunen einmal im Jahr eine Ergebnisrechnung sowie eine Bilanz auf der Basis der kaufmännischen doppelten Buchführung, auch Doppik genannt, auf.

Im November 2004 wurde das Gesetz über ein neues kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunales Finanzmanagementgesetz NRW – NKFG NRW) beschlossen und trat am 01.01.2005 in Kraft.

Ziele des NKF:

  • Darstellung des gesamten Vermögens der Kommune und dessen Finanzierung
  • Budgetierung
  • Periodengerechte Darstellung des vollständigen Ressourcenaufkommens und –verbrauchs (Intergenerative Gerechtigkeit)
  • Doppik
  • Darstellung der Ziele des Verwaltungshandelns und Dokumentation der Zielerreichung (Outputorientierung)
  • Unterstützung einer flexiblen Mittelbewirtschaftung, Unterstützung von    Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling
  • Integration der Beteiligungen und Vereinheitlichung des Rechnungswesens    im Konzern Kommune (Konzernbilanz)

Rechtsgrundlagen allgemein

Kommunales Finanzmanagementgesetz NRW – NKFG NRW
NKF Einführungsgesetz NRW – NKFEG NRW
Gemeindeordnung NRW
Gemeindehaushaltsverordnung NRW
NKF, Neues Kommunales Finanzmanagement https://serviceportal.coesfeld.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/337/show
Kämmerei und Finanzbuchhaltung
Markt 8 48653 Coesfeld
Fax 02541 939-4156

Frau

Michaela

Lütkenhaus

151 (Rathaus, 1. Obergeschoss)

02541 939-1151
michaela.luetkenhaus@coesfeld.de

Herr

Jörg

Inhestern

152 (Rathaus, 1. Obergeschoss)

02541 939-1152
joerg.inhestern@coesfeld.de

Herr

Frank

Noll

153 (Rathaus, 1. Obergeschoss)

02541 939-1653
frank.noll@coesfeld.de

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