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Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF)
Das Land Nordrhein-Westfalen hat das kommunale Haushaltsrecht umfassend reformiert und ein doppisches Haushaltswesen auf der Basis des „Neuen kommunalen Finanzmanagements“ (NKF) verpflichtend für alle Kommunen eingeführt.
Die kommunalen Haushalte in NRW werden nicht mehr kameral, sondern auf Grundlage der kaufmännischen doppelten Buchführung aufgestellt. Ähnlich wie bei einem Unternehmen stellen die Kommunen einmal im Jahr eine Ergebnisrechnung sowie eine Bilanz auf der Basis der kaufmännischen doppelten Buchführung, auch Doppik genannt, auf.
Im November 2004 wurde das Gesetz über ein neues kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunales Finanzmanagementgesetz NRW – NKFG NRW) beschlossen und trat am 01.01.2005 in Kraft.
Ziele des NKF:
- Darstellung des gesamten Vermögens der Kommune und dessen Finanzierung
- Budgetierung
- Periodengerechte Darstellung des vollständigen Ressourcenaufkommens und –verbrauchs (Intergenerative Gerechtigkeit)
- Doppik
- Darstellung der Ziele des Verwaltungshandelns und Dokumentation der Zielerreichung (Outputorientierung)
- Unterstützung einer flexiblen Mittelbewirtschaftung, Unterstützung von Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling
- Integration der Beteiligungen und Vereinheitlichung des Rechnungswesens im Konzern Kommune (Konzernbilanz)
Rechtsgrundlagen allgemein
Kommunales Finanzmanagementgesetz NRW – NKFG NRWNKF Einführungsgesetz NRW – NKFEG NRW
Gemeindeordnung NRW
Gemeindehaushaltsverordnung NRW
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Michaela Lütkenhaus
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Zuständige Organisationseinheit
- Kämmerei und Finanzbuchhaltung
Markt 8
48653 Coesfeld
Das Land Nordrhein-Westfalen hat das kommunale Haushaltsrecht umfassend reformiert und ein doppisches Haushaltswesen auf der Basis des „Neuen kommunalen Finanzmanagements“ (NKF) verpflichtend für alle Kommunen eingeführt.
Die kommunalen Haushalte in NRW werden nicht mehr kameral, sondern auf Grundlage der kaufmännischen doppelten Buchführung aufgestellt. Ähnlich wie bei einem Unternehmen stellen die Kommunen einmal im Jahr eine Ergebnisrechnung sowie eine Bilanz auf der Basis der kaufmännischen doppelten Buchführung, auch Doppik genannt, auf.
Im November 2004 wurde das Gesetz über ein neues kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunales Finanzmanagementgesetz NRW – NKFG NRW) beschlossen und trat am 01.01.2005 in Kraft.
Ziele des NKF:
- Darstellung des gesamten Vermögens der Kommune und dessen Finanzierung
- Budgetierung
- Periodengerechte Darstellung des vollständigen Ressourcenaufkommens und –verbrauchs (Intergenerative Gerechtigkeit)
- Doppik
- Darstellung der Ziele des Verwaltungshandelns und Dokumentation der Zielerreichung (Outputorientierung)
- Unterstützung einer flexiblen Mittelbewirtschaftung, Unterstützung von Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling
- Integration der Beteiligungen und Vereinheitlichung des Rechnungswesens im Konzern Kommune (Konzernbilanz)
Rechtsgrundlagen allgemein
Kommunales Finanzmanagementgesetz NRW – NKFG NRWNKF Einführungsgesetz NRW – NKFEG NRW
Gemeindeordnung NRW
Gemeindehaushaltsverordnung NRW NKF, Neues Kommunales Finanzmanagement https://serviceportal.coesfeld.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/337/show
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