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Kinderreisepass

Jedes Kind, das die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, kann bis zum 12. Lebensjahr einen Kinderreisepass erhalten. Jeder Kinderreisepass muss ein Lichtbild enthalten.

Wie lange ist der Kinderreisepass gültig?

Der Kinderpass wird für 1 Jahr ausgestellt und kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Wer stellt den Antrag ?

Den Antrag für den Kinderreisepass müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen.

Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Ein Muster für eine Vollmacht finden Sie unten. Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen, bei Bestehen einer Betreuung wird die Bestellungsurkunde benötigt.

Sollten die Eltern getrenntleben, so ist nur die Zustimmungserklärung der/des gesetzlichen Vertreters (Mutter oder Vater) notwendig, bei der das Kind gemeldet ist.

Der Kinderreisepass wird nicht in jedem Land anerkannt. Erkundigen Sie sich daher vor einer Auslandsreise beim Auswärtigen Amt, welche Reisedokumente benötigt werden.

Das Kind muss bei der Antragsstellung anwesend sein.

Informationen an Eltern zum KInderreisepass

Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten

weiter zur Terminvereinbarung

Rechtsgrundlagen

allgemein

Passgesetz

Unterlagen

  • Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • Personalausweis der Antragsteller (siehe oben)
  • 1 aktuelles Lichtbild
  • Sprechen Anhaltspunkte für eine fremde Staatsangehörigkeit (z. B. durch Geburt im Ausland) muss der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit z. B. durch Einbürgerungsurkunde, Spätaussiedlerbescheinigung etc. nachgewiesen werden

Kosten

Was kostet ein Kinderreisepass?

13,00 €, die Verlängerung und Änderung des Kinderreisepasses kostet 6,00 €. 

Zuständige Organisationseinheit

Verwandte Dienstleistungen

Kinderreisepass

Jedes Kind, das die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, kann bis zum 12. Lebensjahr einen Kinderreisepass erhalten. Jeder Kinderreisepass muss ein Lichtbild enthalten.

Wie lange ist der Kinderreisepass gültig?

Der Kinderpass wird für 1 Jahr ausgestellt und kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Wer stellt den Antrag ?

Den Antrag für den Kinderreisepass müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen.

Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Ein Muster für eine Vollmacht finden Sie unten. Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen, bei Bestehen einer Betreuung wird die Bestellungsurkunde benötigt.

Sollten die Eltern getrenntleben, so ist nur die Zustimmungserklärung der/des gesetzlichen Vertreters (Mutter oder Vater) notwendig, bei der das Kind gemeldet ist.

Der Kinderreisepass wird nicht in jedem Land anerkannt. Erkundigen Sie sich daher vor einer Auslandsreise beim Auswärtigen Amt, welche Reisedokumente benötigt werden.

Das Kind muss bei der Antragsstellung anwesend sein.

Informationen an Eltern zum KInderreisepass

Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten

weiter zur Terminvereinbarung

  • Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • Personalausweis der Antragsteller (siehe oben)
  • 1 aktuelles Lichtbild
  • Sprechen Anhaltspunkte für eine fremde Staatsangehörigkeit (z. B. durch Geburt im Ausland) muss der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit z. B. durch Einbürgerungsurkunde, Spätaussiedlerbescheinigung etc. nachgewiesen werden

Was kostet ein Kinderreisepass?

13,00 €, die Verlängerung und Änderung des Kinderreisepasses kostet 6,00 €. 

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