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Brandsicherheitswache
Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet ist, sind der Gemeinde rechtzeitig anzuzeigen. Die Gemeinde entscheidet darüber, ob eine Brandsicherheitswache erforderlich ist; bei Bedarf kann sie Auflagen erteilen. (§ 27 Abs. 1 BHKG).
Die Anzeige einer entsprechenden Veranstaltung soll möglichst frühzeitig erfolgen - wenn möglich mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Baurechtliche Vorschriften - insbesondere die Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung NW - sind zu beachten.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz - BHKG (§ 27 BHKG)
Ortsrecht
Kosten
Es fallen Kosten an.
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Detlef Vornholt
stellvertretende Leitung der hauptamtlichen Wache
Tel: 02541 9545-7084
E-Mail: detlef.vornholt@coesfeld.de
- Herr Christoph Bäumer
Leitung der hauptamtlichen Wache, Leitung der Feuerwehr
Tel: 02541 9545-7081
E-Mail: christoph.baeumer@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
- Herr Hubertus Brüggemann
Kommissarischer Fachbereichsleiter
Tel: 02541 939-2415
E-Mail: hubertus.brueggemann@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
- Frau Anke Hessel
Tel: 02541 939-2422
E-Mail: anke.hessel@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
Zuständige Organisationseinheit
- Ordnung, Verkehr, Feuerwehr
Bernhard-von-Galen-Straße 10
48653 Coesfeld
Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet ist, sind der Gemeinde rechtzeitig anzuzeigen. Die Gemeinde entscheidet darüber, ob eine Brandsicherheitswache erforderlich ist; bei Bedarf kann sie Auflagen erteilen. (§ 27 Abs. 1 BHKG).
Die Anzeige einer entsprechenden Veranstaltung soll möglichst frühzeitig erfolgen - wenn möglich mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Baurechtliche Vorschriften - insbesondere die Vorschriften der Versammlungsstättenverordnung NW - sind zu beachten.
Es fallen Kosten an.
Feuerwehr, Brandsicherheit, Ordnungsamt https://serviceportal.coesfeld.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/573/showHerr
Detlef
Vornholt
stellvertretende Leitung der hauptamtlichen Wache
Herr
Christoph
Bäumer
Leitung der hauptamtlichen Wache, Leitung der Feuerwehr
3.3 (Feuerwache, 1. Obergeschoss)
Herr
Hubertus
Brüggemann
Kommissarischer Fachbereichsleiter
418 (Stadtschloss, 4. Obergeschoss)
Frau
Anke
Hessel
422 (Stadtschloss, 4. Obergeschoss)