Feuerwehrpläne dienen der raschen Orientierung in einem Objekt oder einer baulichen Anlage.

Zur Beurteilung der Einsatzlage in einem Schadensfall kann der Feuerwehrplan der Einsatzleitung umpfangreiche Informationen geben.

Feuerwehrpläne mit den erforderlichen Angaben und eine übersichtliche Darstellung von Objekten oder baulichen Anlagen, sind Voraussetzung für rasches und effektives Vorgehen der Feuerwehr in einem Gefahrenfall.

Nur bei Vorraussetzungen, die ein rasches und effektives Eingreifen ermöglichen, kann eine Schadensminderung oder gar eine Rettung von Menschen erwartet und der Schutz der Feuerwehreinsatzkräfte gewährleistet werden.

Die Feuerwehr soll durch die Angaben im Plan auf

  • mögliche Gefahrenquellen im Objekt
  • mögliche Angriffswege und Zugänge
  • brandschutztechnische Anlagen und Einrichtungen
  • Stellplätze und besondere Flächen hingewiesen werden.

Notwendiger Inhalt ist in der DIN 14095 Teil 1, Ausgabe Januar 1992 vorgeschrieben.

Unterlagen

DIN 14095 Teil 1 - Feuerwehrpläne
Richtlinie zur Erstellung von Feuerwehrplänen und Laufkarten der Feuerwehr der Stadt Coesfeld - Abteilung Vorbeugender Brandschutz
Richtlinien zur Erstellung von Feuerwehrplänen

Rechtsgrundlagen

Zur einheitlichen Erstellung der Feuerwehrpläne besteht eine Richtlinie der Feuerwehr der Stadt Coesfeld, Abteilung - Vorbeugender Brandschutz.
Diese Richtlinie steht als PDF-Formular zum Download zur Verfügung