Header (eigener)
BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Verkehrssicherungspflicht, Verletzung von
Wenn Sie auf einer städtischen Fläche einen Unfall erleiden und hierdurch körperliche oder materielle Schäden entstanden sind, können Sie Ihre Ansprüche gegen die Stadt Coesfeld geltend machen.
Gleiches gilt, wenn städtisches Eigentum Ihr Hab und Gut beschädigt.
Der Gemeindunfallversicherungsverband als zuständiger Versicherungsträger (GuV) wird prüfen, inwieweit die Stadt Coesfeld ein Verschulden trifft und dann eine Regulierung vornehmen oder aber feststellen, dass kein Verstoß gegen die so genannte Verkehrsicherungspflicht vorgelegen hat. Selbstverständlich können Sie die Entscheidung der Versicherung gerichtlich überprüfen lassen.
Rechtsgrundlagen allgemein
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)Unterlagen
Damit Ihre Ansprüche weitergeleitet werden können, ist es erforderlich, den Sachverhalt unter Angabe der örtlichen Gegebenheiten (z.B. Schadenstag,-ort und -zeit, Beschreibung des Unfallablaufs, der Witterung, Benennung des Schadens etc.) der Stadt schriftlich mitzuteilen.
Natürlich können Sie Ihre Aufgaben auch mündlich vortragen, wir fertigen dann eine entsprechende Niederschrift an.
Die Schadensschilderung leiten wir an den GUV weiter. Diese wird Kontakt mit Ihnen aufnehmen.
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Ilse Wessendorf
Tel: 02541 939-1252
E-Mail: ilse-maria.wessendorf@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
Zuständige Organisationseinheit
- Abteilung Abfallwirtschaft, Umwelt, Klimaschutz
Markt 8
48653 Coesfeld
Wenn Sie auf einer städtischen Fläche einen Unfall erleiden und hierdurch körperliche oder materielle Schäden entstanden sind, können Sie Ihre Ansprüche gegen die Stadt Coesfeld geltend machen.
Gleiches gilt, wenn städtisches Eigentum Ihr Hab und Gut beschädigt.
Der Gemeindunfallversicherungsverband als zuständiger Versicherungsträger (GuV) wird prüfen, inwieweit die Stadt Coesfeld ein Verschulden trifft und dann eine Regulierung vornehmen oder aber feststellen, dass kein Verstoß gegen die so genannte Verkehrsicherungspflicht vorgelegen hat. Selbstverständlich können Sie die Entscheidung der Versicherung gerichtlich überprüfen lassen.
Rechtsgrundlagen allgemein
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)Damit Ihre Ansprüche weitergeleitet werden können, ist es erforderlich, den Sachverhalt unter Angabe der örtlichen Gegebenheiten (z.B. Schadenstag,-ort und -zeit, Beschreibung des Unfallablaufs, der Witterung, Benennung des Schadens etc.) der Stadt schriftlich mitzuteilen.
Natürlich können Sie Ihre Aufgaben auch mündlich vortragen, wir fertigen dann eine entsprechende Niederschrift an.
Die Schadensschilderung leiten wir an den GUV weiter. Diese wird Kontakt mit Ihnen aufnehmen.
Frau
Ilse
Wessendorf
252 (Rathaus, 2. Obergeschoss)