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Haushalt und Budgetierung

Für jedes Jahr ist ein Haushaltsplan / Haushaltsbuch einschließlich eines Investitionsplanes, einer Haushaltssatzung und einem mittelfristigem Finanzplan aufzustellen. Änderungen im laufenden Jahr sind durch Nachtragshaushalte möglich. Bei nicht ausgeglichener Haushaltswirtschaft ist die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts vorgeschrieben. Im Übrigen sind die Abwicklung des Haushaltsplans für die Fachbereiche zu koordinieren sowie weitere Serviceleistungen im Rahmen der zentralen Finanzsteuerung zu erbringen. Nach Ende des Haushaltsjahres ist die Mittelverwendung im Rahmen des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichts darzustellen.

Die Online-Versionen der Haushaltsbücher der Stadt Coesfeld ab dem Jahr  2007 und der Jahresabschlüsse ab dem Jahr 2007 finden Sie hier .
Die Gesamtabschlüsse der Stadt Coesfeld ab dem Jahr  2011 können   hier  eingesehen werden.

Ortsrecht

Haushaltssatzung der Stadt Coesfeld

Rechtsgrundlagen allgemein

Gemeindeordnung NRW
Gemeindehaushaltsverordnung NRW
Gemeindefinanzierungsgesetz NRW

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Haushalt und Budgetierung Für jedes Jahr ist ein Haushaltsplan / Haushaltsbuch einschließlich eines Investitionsplanes, einer Haushaltssatzung und einem mittelfristigem Finanzplan aufzustellen. Änderungen im laufenden Jahr sind durch Nachtragshaushalte möglich. Bei nicht ausgeglichener Haushaltswirtschaft ist die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts vorgeschrieben. Im Übrigen sind die Abwicklung des Haushaltsplans für die Fachbereiche zu koordinieren sowie weitere Serviceleistungen im Rahmen der zentralen Finanzsteuerung zu erbringen. Nach Ende des Haushaltsjahres ist die Mittelverwendung im Rahmen des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichts darzustellen.

Die Online-Versionen der Haushaltsbücher der Stadt Coesfeld ab dem Jahr  2007 und der Jahresabschlüsse ab dem Jahr 2007 finden Sie hier .
Die Gesamtabschlüsse der Stadt Coesfeld ab dem Jahr  2011 können   hier  eingesehen werden.

Ortsrecht

Haushaltssatzung der Stadt Coesfeld

Rechtsgrundlagen allgemein

Gemeindeordnung NRW
Gemeindehaushaltsverordnung NRW
Gemeindefinanzierungsgesetz NRW
Produkthaushalt https://serviceportal.coesfeld.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/334/show
Kämmerei und Finanzbuchhaltung
Markt 8 48653 Coesfeld
Fax 02541 939-4156

Frau

Michaela

Lütkenhaus

151 (Rathaus, 1. Obergeschoss)

02541 939-1151
michaela.luetkenhaus@coesfeld.de

Herr

Jörg

Inhestern

152 (Rathaus, 1. Obergeschoss)

02541 939-1152
joerg.inhestern@coesfeld.de

Herr

Frank

Noll

153 (Rathaus, 1. Obergeschoss)

02541 939-1653
frank.noll@coesfeld.de

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