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Der vorbeugende Brandschutz dient der Vermeidung von Bränden und dem Schutz von Personen und Sachwerten im Brandfall. Das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) regelt die Aufgaben aller Beteiligten am Brandschutz.

Bereits bei der Planung eines neuen Gebäudes werden brandschutztechnische Belange berücksichtigt. Dies beginnt bei der Auswahl der Baustoffe, geht über die Planung von Flucht- und Rettungswegen, Rauch- und Feuerschutztüren, bis hin zu Anlagen, die einen entstehenden Brand melden, oder auch eine Brandbekämpfung einleiten. Generell dienen diese Maßnahmen dazu, Brände zu vermeiden, die Ausbreitung von Feuer zu verhindern und wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten zu ermöglichen.

Bei der Stadt Coesfeld prüft die Bauaufsichtsbehörde bei der Erteilung der Baugenehmigung, ob die Anforderungen des baulichen Brandschutzes durch die Planverfasser oder den beauftragten Sachverständigen für Brandschutz berücksichtigt worden sind und erstellt ggf. zusätzliche Auflagen. Dabei wird sie von der Brandschutzdienststelle des Kreises Coesfeld unterstützt. Für besondere Gebäude und Anlagen werden Feuerwehreinsatzpläne und Objektdaten vorgehalten.

Zuständigkeiten:

  • Bearbeitung Feuerwehrpläne
  • Durchführung von Brandverhütungsschauen in Gebäuden und Einrichtungen
  • Löschwasserversorgung in beratender Funktion
  • Begleitung von Wiederkehrende Prüfungen für bauliche Anlagen und Räumen besonderer Art und Nutzung

Rechtsgrundlage:

Kosten:

Siehe Link Ortsrecht Anlage II

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