Kinderschutz in der Kinder- und Jugendarbeit
Mit In-Kraft-Treten des Bundeskinderschutzgesetzes am 1. Januar 2012 sind umfassende Verbesserungen des Schutzes von minderjährigen Menschen in Deutschland gesetzlich verankert worden.
Alle Akteure im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit sind aufgefordert, Prävention und Intervention mit einer gemeinsamen Strategie zum Wohl der Kinder und Jugendlichen in Vereinen, Verbänden und Initiativen durchzuführen.
Mit den Jugendämtern vor Ort sollen auf der Grundlage eines zu erstellenden Kinderschutzkonzeptes die Belange des Kinderschutzes Berücksichtigung finden.
Neben der Vereinbarung nach § 72a Sozialgesetzbuch (SGB) VIII (achtes Buch) – Kinder- und Jugendhilfe stehen die Qualifizierung, Sensibilisierung und Unterstützung im Mittelpunkt der Aktivitäten und Aktion vor Ort.
Weitere Informationen zum Thema „Kinderschutz vor Ort“ erhalten Interessierte u.a. bei den Jugendämtern im Kreis Coesfeld
Stadt Coesfeld
Jugendamt
Bernhard-von-Galen-Str. 10
48653 Coesfeld
Telefon: (02541) 939-0
Stadt Dülmen
Jugendamt
Rathausplatz 1
48249 Dülmen
Telefon: 02594/12-0
Kreisverwaltung Coesfeld
Kreisjugendamt
Schützenwall 14
48653 Coesfeld
Telefon: (02541) 18-0
Hinweise und Tipps zum Kinderschutz in der Kinder und Jugendarbeit
Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe –
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/index.html
Bundeskinderschutzgesetz -
http://www.bagkjs.de/media/raw/BGBl_BKischG_28_12_2011.pdf
Bundeskinderschutzgesetz und Jugendarbeit –Informationen des Landesjugendamtes Westfalen-Lippe-
http://www.lwl.org/LWL/Jugend/Landesjugendamt/LJA/jufoe/983524482
Landesjugendring NRW e.V. -
Bundesamt für Justiz
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inland/FAQ_node.html
Downloads
- Informationen zum Bundeskinderschutzgesetz
- Auszug aus dem § 72a SGB VIII
- Empfehlung zur Einordnung ehrenamtlicher Tätigkeiten
- Selbstverpflichtungserklärung
- Dokumentation der Einsichtnahme in ein erweitertes Führungszeugnis
- Prüfschema zur Notwendigkeit Führungszeugnis
- Tätigkeitsnachweis Ehrenamt in der Kinder- und Jugendarbeit