Handwerkerparkausweis
Parkausweis für Handwerksbetriebe für das Gebiet der Stadt Coesfeld oder gebietsübergreifend für einen oder mehrere Regierungsbezirke oder für ganz Nordrhein-Westfalen (Handwerkerparkausweis NRW).
Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt?
Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe der Anlagen A oder B der Handwerksordnung, soweit diese Betriebe
- regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten außerhalb des eigenen Betriebes durchführen und
- zu diesem Zwecke spezielle Service- und 'Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres oder umfangreiches Material transportieren müssen.
Wozu berechtigt die Erlaubnis?
Gestattet ist das Parken
- im eingeschränkten Halteverbot / Zonenhalteverbot,
- in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parken ohne Entrichtung von Gebühren oder das Auslegen einer Parkscheibe) und ohne Beachtung der Parkhöchstdauer,
- auf Bewohnerparkplätzen und
- in verkehrsberuhigtern Bereichen außerhalb gekennzeichneter Flächen.
Der Handwerkerparkausweis gilt nicht für die Fußgängerzone der jeweiligen Kommunen - hier muss eine gesonderte Einzelausnahmegenehmigung bei der Ordnungsbehörde beantragt werden:
Stadt Coesfeld, Fachbereich Ordnung und Recht, Bernhard-von-Galen-Straße 10, 48653 Coesfeld,
Email: ordnung@coesfeld.de
Wie reagieren Sie, wenn Sie Ihren Ausweis verloren haben?
Sie können einen Ersatzausweis mit unserem Online-Formular beantragen.
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 46 Straßenverkehrsordnung
Unterlagen
- Infoblatt Handwerkerparkausweis NRW in Coesfeld
- Antrag auf den Handwerkerparkausweis NRW
- Antrag Ersatz-Parkausweis
Die Beantragung ist auch formlos möglich
Kosten
Örtlicher Handwerkerparkausweis für die Stadt Coesfeld
40,00 Euro für 6 Monate
80,00 Euro für 12 Monate
Handwerkerparkausweis NRW
130,00 Euro für einen Regierungsbezirk (z. B. Münster)
60,00 Euro für jeden weiteren Regierungsbezirk
300,00 Euro für ganz Nordrhein-Westfalen
Die Gültigkeit für den Handwerkerparkausweis NRW beträgt immer 12 Monate.
Zahlungsweisen
-
Western Union Geldtransfer
Mit dem Western Union Geldtransfer kann ein Geldbetrag weltweit einem Empfänger bar zugehen.