Anschriftenänderung im Fahrzeugschein
Auf Grund der gesetzlichen Vorschriften muss in Ihrem Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I stets Ihre aktuelle Anschrift eingetragen sein. Nach einem Wohnungswechsel sind Sie verpflichtet innerhalb einer Woche Ihren Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I zwecks Anschriftenänderung vorzulegen.
Sollten Sie innerhalb von Coesfeld umgezogen oder aus einer anderen Stadt/Gemeinde innerhalb des Kreisgebietes Coesfeld zugezogen sein, können Sie die Anschriftenänderung zusammen mit Ihrer Ummeldung bzw. Anmeldung im hiesigen Bürgerbüro vornehmen lassen.
Folgende Dienstleistungen können ausschließlich bei der Zulassungsstelle des Kreises Coesfeld erledigt werden:
- Anschriftenänderungen, wenn das Fahrzeug vorher nicht im Kreis Coesfeld zugelassen war
- Anschriftenänderungen für gewerbliche Fahrzeuge
- Namensänderungen
Unterlagen
- KFZ-Schein
Kosten
Was kostet eine KFZ-Scheinänderung?
Eine KFZ-Scheinänderung kostet 10,80 €