Die Überwachung des Ruhenden Verkehrs durch die Stadt bezieht sich auf das Halten und Parken von Kraftfahrzeugen. Falschparker werden mit gebührenpflichtigen Verwarnungen belegt.

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrsordnung - StVO
  • Straßenverkehrsgesetz - StVG
  • Ordnungsbehördengesetz - OBG
  • Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG
  • Spezialgesetze