Überwachung des Ruhenden Verkehrs
Die Überwachung des Ruhenden Verkehrs durch die Stadt bezieht sich auf das Halten und Parken von Kraftfahrzeugen. Falschparker werden mit gebührenpflichtigen Verwarnungen belegt.
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsordnung - StVO
- Straßenverkehrsgesetz - StVG
- Ordnungsbehördengesetz - OBG
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG
- Spezialgesetze