Markt- und Kirmes-Veranstaltungen
In der Übersicht der wiederkehrenden Veranstaltungen auf der Webseite der Stadt Coesfeld erfahren Sie, wann und wo die unterschiedlichen Markt- und Kirmes-Veranstaltungen in Coesfeld stattfinden.
Rechtsgrundlagen
- Gewerbeordnung (GewO)
- Spezialgesetze
Ortsrecht
- Satzung über die Wochen- und Krammärkte sowie Volksfeste (Kirmessen)https://www.coesfeld.de/fileadmin/Dateien/10/ortsrecht/3000.pdf
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Wochen- und Krammärkte sowie Volksfeste (Kirmessen) https://www.coesfeld.de/fileadmin/Dateien/10/ortsrecht/3050.pdf
Kosten
Die Gebühren auf den Märkten betragen für alle Verkaufsstände ohne Unterschied zwischen geschlossenen und offenen Ständen und ohne Rücksicht darauf, ob das Anbieten in Buden, von Wage, Tischen, Karren, von der Erde oder sonstwie erfolgt:
- Auf den Wochenmärkten sowie dem Feierabendmarkt 0,50 €/qm (Mindestgebühr 2,50 €).
- Auf den Krammärkten 2,00 €/qm (Mindestgebühr 8,00 €).
Die Gebühren für die Kirmessen betragen wie folgt:
- Pfingstkirmes 2,00 €/qm (Mindestgebühr 50,00 €]
- Kreuzerhöhungskirmes 1,50 €/qm (Mindestgebühr 50,00 €]