Familientonne (Sonderregelung bei der Restmüllabfuhr)
Die sogenannte Familientonne ist eine Sonderregelung zur Restmüllabfuhr. Sie ist eine freiwillige Leistung der Stadt Coesfeld auf privatrechtlicher Basis.
Eine Restmülltonne wird durch die Aufbringung des Familientonnen-Aufklebers zur Familientonne. Am Aufkleber erkennt die Müllabfuhr, dass es sich um eine Familientonne handelt. Durch 13 zusätzliche Leerungen wird diese Familientonne dann 14-tägig geleert. So werden die durch Wegwerfwindeln entstehenden Geruchsprobleme gemildert.
Voraussetzung
Voraussetzung um diese Serviceleistung in Anspruch zu nehmen ist, dass eine Person im Haushalt Wegwerfwindeln benutzt.
Außerdem muss für das an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossene Grundstück eine ausreichend große Restmülltonne zur Verfügung stehen. Ist diese nicht vorhanden, muss eine größere Restmülltonne bestellt werden.
Kosten
Das Vertragsentgelt setzt sich wie folgt zusammen:
- Für einen 80-Liter-Restmüllbehälter:
51,80 Euro - Für einen 120-Liter-Restmüllbehälter:
62,70 Euro - Für einen 240-Liter-Restmüllbehälter:
95,50 Euro - zuzüglich Bearbeitungskosten einmal jährlich für alle Behältergrößen:
14,00 Euro
Das Gesamtentgelt ist nach Vertragsabschluss zu zahlen. Es wird durch separate Rechnungsstellung pro Kalenderjahr erhoben. Beginnt oder endet der Vertrag im Laufe eines Jahres, werden die Sammlungs- und Transportkosten anteilig für die tatsächlich durchgeführten Abfuhren berechnet.
Die Bearbeitungskosten werden grundsätzlich in voller Höhe erhoben.
Wir beraten Sie gerne: Schreiben sie an familientonne@coesfeld.de oder wenden Sie sich an die Mitarbeitenden im Bürgerbüro.
Unterlagen
- Antrag Sonderregelung bei der Restmüllabfuhr (Familientonne)
Den Antrag schicken Sie bitte per E-Mail an die Adresse familientonne@coesfeld.de. - Meldeformular für den Fall einer nicht erfolgten Abholung der Familientonne
Rechtsgrundlagen
Ortsrecht
- Die Voraussetzungen sind durch Beschluss des Rates der Stadt Coesfeld vom 16.12.2020 festgelegt worden.