Vorübergehendes Halteverbot
Einrichtung eines vorübergehenden Haltverbotes (zum Beispiel für einen Umzug).
Wird an einer Straße mit ständigen Parkaufkommen für einen Möbelwagen oder ein Liefer- oder Versorgungsfahrzeug vorübergehend eine freie Anfahr- und Beladezone benötigt, kann die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Coesfeld auf Antrag ein kurzfristiges Haltverbot anordnen.
Unterlagen
- Unterschriebener Antrag (auch formlos möglich).
- eventuell Lageplan/Lageskizze.
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsordnung - StVO
- Straßen- und Wegegesetz - StrWG NRW
- Spezialgesetze
Ortsrecht
- Sondernutzungssatzung der Stadt Coesfeld https://www.coesfeld.de/fileadmin/Dateien/10/ortsrecht/6000.pdf
Kosten
Es fallen Gebühren an.