Befreiung von der Gurtanlegepflicht oder Helmtragepflicht
Von der Gurtanlegepflicht und von der Helmtragepflicht kann die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Coesfeld durch eine Ausnahmegenehmigung Personen befreien, wenn dieses aus gesundheitlichen Gründen zwingend erforderlich ist.
Dazu ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
Unterlagen
- Formloser Antrag
- Ärztliche Bescheinigung
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.