Abfallentsorgungsgebühren
Die Stadt Coesfeld betreibt die Abfallentsorgung als öffentliche Einrichtung. Um die anfallenden Kosten decken zu können, erhebt sie Abfallentsorgungsgebühren.
Hierbei handelt es sich um eine so genannte Paketgebühr, in der sämtliche Teilbereiche der Abfallentsorgung (Rest- und Biomüll, Altpapier, Wertstoffhof und Schadstoffmobil) enthalten sind.
Dies trägt zu einer sorgfältigen Mülltrennung und Müllvermeidung beim Einkauf und der Planung bei.
Wünschen Sie eine individuelle Beratung in Sachen Abfallentsorgung?
Ihr Ansprechpartner für spezielle Fragen zum Thema Abfall in Coesfeld:
Wolfgang Zeisberg
Den aktuellen Abfuhrkalender und weitere allgemeine Informationen zum Thema Abfallbeseitigung finden sie hier.
Ortsrecht
- Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Coesfeld vom 23.12.2010
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung der Stadt Coesfeld vom 16.12.1999
Die genannten Satzungen finden Sie unter dem folgenden Link:
Ortsrecht der Stadt Coesfeld
Rechtsgrundlagen allgemein
- Landesabfallgesetz NRW
- Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Gewerbeabfallverordnung
Kosten
ab 01.01.2024
- 80-l-Restmülltonne: 135,60 EUR
- 120-l-Restmülltonne: 178,40 EUR
- 240-l-Restmülltonne: 306,70 EUR
1,1 m³-Großbehälter für Restmüll
- bei 14-tägiger Leerung: 2.403,00 EUR
- bei wöchentlicher Leerung: 4.756,00 EUR
Die Gebührensätze beinhalten eine Biotonne. Für jedes weitere Biomüllgefäß wird eine Zusatzgebühr von 43,00 EUR erhoben. Eigenkompostierer erhalten einen Gebührenabschlag von 50,00 EUR.