Demokratische Wahlen benötigen ehrenamtliche Mithilfe

Wie melde ich mich als Wahlhelfer:in?

Einfach per Online-Anmeldung:

Online-Anmeldung: Bereitschaftserklärung für Wahlhelfende

Oder so:

  • E-Mail an wahlhelfer@coesfeld.de
  • Anruf bei Ingrid Fehmer, Tel. 02541 939-1107

Bei der Anmeldung müssen Sie folgende Angaben machen:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer

Alle personenbezogenen Daten unterliegen dabei den Vorschriften des Landesdatenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen.

Was ist zu beachten?

Zum Wahlvorstand gehören in jedem Wahllokal mehrere Wahlhelferinnen und Wahlhelfer:

  • die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher und eine Stellvertretung
  • die Schriftführerin oder der Schriftführer und eine Stellvertretung und
  • Insgesamt vier Beisitzer:innen.

Die ehrenamtliche Aufgabe nach der Gemeindeordnung (GO NW) umfasst die Anwesenheit im Wahllokal am Wahltag während der Öffnungszeiten (schichtweise am Vor- oder Nachmittag) und ab 18 Uhr bei der Stimmenauszählung.

Die Mitglieder des Wahlvorstandes erhalten in Coesfeld ein Erfrischungsgeld in Höhe von 60 Euro für den gesamten Tageseinsatz.

Wer kann Wahlhelfer:in werden?

Jede Person, die das Wahlrecht zur jeweiligen Vertretung wie Europaparlament, Bundestag, Landtag oder Stadtrat besitzt, kann Wahlhelfer:in werden. Wer Wahlhelfer:in ist, darf selbst nicht Wahlbewerber:in, Vertrauensperson eines Wahlvorschlags oder Mitglied in einem anderen Wahlorgan (zum Beispiel im Wahlprüfungsausschuss der Stadt Coesfeld) sein.

Wie werden Wahlhelfer:innen vorbereitet?

Die Kreisstadt Coesfeld ist als Gemeindewahlbehörde zuständig für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl. Die Verwaltung unterstützt daher die Wahlhelfer:innen und bereitet sie auf ihr Ehrenamt vor.

Wahlvorsteher:innen, Stellvertretende und alle Schriftführer:innen werden im Vorfeld im Rathaus unterrichtet. Entsprechendes Informations- und Anleitungsmaterial wird zur Verfügung gestellt.

Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es?

  • Wahlgesetze (Europäisches Wahlgesetz (EuWG), Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung (BWG, BWO), Landeswahlgesetz und Landeswahlordnung Nordrhein-Westfalen (LWG NW, LWO NW), Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW), Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NW), Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen (KWahlG NW))
  • Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) speziell § 28 "Ehrenamt und ehrenamtliche Tätigkeit"

Weitere Informationen

www.im.nrw/themen/europawahl-2024