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Grundsicherung für Arbeitssuchende
Ein wichtiger Hinweis für Sie:
Das Jobcenter Coesfeld führt am 01.07.2021 die digitale Leistungsakte ein. Die elektronische Akte ersetzt die bisherige Papierakte.
Senden Sie uns auf dem Postweg bitte grundsätzlich ab sofort keine Originale mehr zu, sondern nur noch Kopien. Alle Papierunterlagen, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden nach unserer digitalen Verarbeitung datenschutzkonform vernichtet. Lediglich im Rahmen zuvor vereinbarter persönlicher Vorsprachen Ihrerseits können Sie alternativ Ihre Originalbelege vorlegen. Diese werden dann hier eingescannt und Ihnen anschließend wieder ausgehändigt. Eine weitere Möglichkeit der Vorlage benötigter Unterlagen besteht in der Zusendung per Mail.
In besonderen Situationen kann es vorkommen, dass wir hiervon abweichend ausnahmsweise Dokumente wie z. B. Urkunden, Verträge, Urteile, Policen, Kontoauszüge oder ähnliche Unterlagen im Original vorgelegt bekommen müssen. Sollte das der Fall sein, so teilen wir Ihnen dies ausdrücklich mit. Dokumente dieser Art werden entweder hier vor Ort eingescannt und das Original wird Ihnen danach direkt wieder ausgehändigt oder aber bei postalischer Übersendung durch Sie senden wir Ihre Originale anschließend an Sie zurück.
Wenn Sie noch Fragen oder weitere Informationswünsche zu diesem Thema haben, sprechen Sie uns bitte an. Wir beraten Sie gerne.
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Der Kreis Coesfeld hat als zugelassener Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld zur Durchführung der damit verbundenen Aufgaben herangezogen und beteiligt.
Im
Jobcenter der Stadt Coesfeld
Bernhard-von-Galen-Straße 10
48653 Coesfeld
werden deshalb die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Coesfeld in den Angelegenheiten des SGB II betreut.
Aufgaben und Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt, unabhängig von der Grundsicherung, aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können.
Sie soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können. Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist als durchgängiges Prinzip zu verfolgen.
Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind insbesondere darauf auszurichten, dass
- durch eine Erwerbstätigkeit Hilfebedürftigkeit vermieden oder beseitigt, die Dauer der Hilfebedürftigkeit verkürzt oder der Umfang der Hilfebedürftigkeit verringert wird,
- die Erwerbsfähigkeit einer leistungsberechtigten Person erhalten, verbessert oder wieder hergestellt wird,
- geschlechtsspezifischen Nachteilen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten entgegengewirkt wird,
- die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, berücksichtigt werden,
- behindertenspezifische Nachteile überwunden werden,
- Anreize zur Aufnahme und Ausübung einer Erwerbstätigkeit geschaffen und aufrechterhalten werden.
Nach dem Grundsatz des Fördern und Forderns ist die Ausschöpfung aller Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit das oberste Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen deshalb ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhaltes für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen und aktiv an allen Maßnahmen zu ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen.
Die Grundsicherung für Arbeit umfasst
- Leistungen zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Arbeit und
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.
Weitere Informationen und Downloads beim
Kontakt:
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind antragsabhängig. Sie werden nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht.
Wenn Sie einen Antrag stellen wollen oder Änderungen, die für den Leistungsbezug und die Eingliederung in Arbeit wichtig sind, mitteilen möchten, sprechen Sie bitte telefonisch einen Termin ab, damit wir für Sie und Ihr Anliegen genügend Zeit einplanen können.
Ihre Ansprechpartner sind nach Teams und Buchstaben organisiert:
Team 01: Leistung Buchstabenbereich A - O // Geflüchtete im SGB II Buchstabenbereich A-Ho
Frau Elkemann
Frau Krabbe
Frau Berks
Herr Flenker
Team 02: Leistung Buchstabenbereich P-Z // Geflüchtete im SGB II Buchstabenbereich Hp-Z
Frau Staudinger
Frau Schlerkmann
Herr Thoma
Team 03: Fallmanagement
Frau Enseling
Frau Brinkschulte
Frau Krettek
Herr Trikole
Die Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner finden Sie auf der rechten Seite.
Rechtsgrundlagen allgemein
SGB II
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Ute Baukelmann
Teamleiterin
Tel: 02541 939-2120
E-Mail: ute.baukelmann@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
- Frau Marion Elkemann
Tel: 02541 939-2107
E-Mail: team1.jobcenter@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
- Frau Andrea Schlerkmann
Tel: 02541 939-2129
E-Mail: team2.jobcenter@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
- Frau Lisa Staudinger
Tel: 02541 939-2128
E-Mail: team2.jobcenter@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
- Herr Christoph Medding
Tel: 02541 939-2127
E-Mail: team2.jobcenter@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
- Frau Lara Krabbe
Tel: 02541 939-2109
E-Mail: team1.jobcenter@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
- Frau Julia Enseling
Tel: 02541 939-2121
E-Mail: team3.jobcenter@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
- Frau Jana Berks
Tel: 02541 939-2110
E-Mail: team1.jobcenter@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
- Herr Stefan Thoma
Tel: 02541 939-2130
E-Mail: team2.jobcenter@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
- Herr Marco Flenker
Tel: 02541 939-2111
E-Mail: team1.jobcenter@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
- Herr Anton Trikole
Tel: 02541 939-2125
E-Mail: team3.jobcenter@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
- Frau Cordula Brinkschulte
Tel: 02541 939-2122
E-Mail: team3.jobcenter@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
- Frau Tanja Krettek
Tel: 02541 939-2124
E-Mail: team3.jobcenter@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
Zuständige Organisationseinheit
- Jobcenter Coesfeld
Bernhard-von-Galen-Str. 10
48653 Coesfeld
Ein wichtiger Hinweis für Sie:
Das Jobcenter Coesfeld führt am 01.07.2021 die digitale Leistungsakte ein. Die elektronische Akte ersetzt die bisherige Papierakte.
Senden Sie uns auf dem Postweg bitte grundsätzlich ab sofort keine Originale mehr zu, sondern nur noch Kopien. Alle Papierunterlagen, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden nach unserer digitalen Verarbeitung datenschutzkonform vernichtet. Lediglich im Rahmen zuvor vereinbarter persönlicher Vorsprachen Ihrerseits können Sie alternativ Ihre Originalbelege vorlegen. Diese werden dann hier eingescannt und Ihnen anschließend wieder ausgehändigt. Eine weitere Möglichkeit der Vorlage benötigter Unterlagen besteht in der Zusendung per Mail.
In besonderen Situationen kann es vorkommen, dass wir hiervon abweichend ausnahmsweise Dokumente wie z. B. Urkunden, Verträge, Urteile, Policen, Kontoauszüge oder ähnliche Unterlagen im Original vorgelegt bekommen müssen. Sollte das der Fall sein, so teilen wir Ihnen dies ausdrücklich mit. Dokumente dieser Art werden entweder hier vor Ort eingescannt und das Original wird Ihnen danach direkt wieder ausgehändigt oder aber bei postalischer Übersendung durch Sie senden wir Ihre Originale anschließend an Sie zurück.
Wenn Sie noch Fragen oder weitere Informationswünsche zu diesem Thema haben, sprechen Sie uns bitte an. Wir beraten Sie gerne.
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Der Kreis Coesfeld hat als zugelassener Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld zur Durchführung der damit verbundenen Aufgaben herangezogen und beteiligt.
Im
Jobcenter der Stadt Coesfeld
Bernhard-von-Galen-Straße 10
48653 Coesfeld
werden deshalb die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Coesfeld in den Angelegenheiten des SGB II betreut.
Aufgaben und Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt, unabhängig von der Grundsicherung, aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können.
Sie soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können. Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist als durchgängiges Prinzip zu verfolgen.
Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind insbesondere darauf auszurichten, dass
- durch eine Erwerbstätigkeit Hilfebedürftigkeit vermieden oder beseitigt, die Dauer der Hilfebedürftigkeit verkürzt oder der Umfang der Hilfebedürftigkeit verringert wird,
- die Erwerbsfähigkeit einer leistungsberechtigten Person erhalten, verbessert oder wieder hergestellt wird,
- geschlechtsspezifischen Nachteilen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten entgegengewirkt wird,
- die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, berücksichtigt werden,
- behindertenspezifische Nachteile überwunden werden,
- Anreize zur Aufnahme und Ausübung einer Erwerbstätigkeit geschaffen und aufrechterhalten werden.
Nach dem Grundsatz des Fördern und Forderns ist die Ausschöpfung aller Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit das oberste Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen deshalb ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhaltes für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen und aktiv an allen Maßnahmen zu ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen.
Die Grundsicherung für Arbeit umfasst
- Leistungen zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Arbeit und
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.
Weitere Informationen und Downloads beim
Kontakt:
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind antragsabhängig. Sie werden nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht.
Wenn Sie einen Antrag stellen wollen oder Änderungen, die für den Leistungsbezug und die Eingliederung in Arbeit wichtig sind, mitteilen möchten, sprechen Sie bitte telefonisch einen Termin ab, damit wir für Sie und Ihr Anliegen genügend Zeit einplanen können.
Ihre Ansprechpartner sind nach Teams und Buchstaben organisiert:
Team 01: Leistung Buchstabenbereich A - O // Geflüchtete im SGB II Buchstabenbereich A-Ho
Frau Elkemann
Frau Krabbe
Frau Berks
Herr Flenker
Team 02: Leistung Buchstabenbereich P-Z // Geflüchtete im SGB II Buchstabenbereich Hp-Z
Frau Staudinger
Frau Schlerkmann
Herr Thoma
Team 03: Fallmanagement
Frau Enseling
Frau Brinkschulte
Frau Krettek
Herr Trikole
Die Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner finden Sie auf der rechten Seite.
Rechtsgrundlagen allgemein
SGB II
Erstberatung, Leistung, Fallmangement/Grundsicherung für Arbeitssuchende, Arbeitslosengeld II, Hartz IV https://serviceportal.coesfeld.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/712/showFrau
Ute
Baukelmann
Teamleiterin
120 (Stadtschloss, 1. Obergeschoss)
Frau
Marion
Elkemann
107 (Stadtschloss, 1. Obergeschoss)
Frau
Andrea
Schlerkmann
129 (Stadtschloss, 1. Obergeschoss)
Frau
Lisa
Staudinger
128 (Stadtschloss, 1. Obergeschoss)
Herr
Christoph
Medding
127 (Stadtschloss, 1. Obergeschoss)
Frau
Lara
Krabbe
109 (Stadtschloss, 1. Obergeschoss)
Frau
Julia
Enseling
121 (Stadtschloss, 1. Obergeschoss)
Frau
Jana
Berks
110 (Stadtschloss, 1. Obergeschoss)
Herr
Stefan
Thoma
130 (Stadtschloss, 1. Obergeschoss)
Herr
Marco
Flenker
111 (Stadtschloss, 1. Obergeschoss)
Herr
Anton
Trikole
125 (Stadtschloss, 1. Obergeschoss)
Frau
Cordula
Brinkschulte
122 (Stadtschloss, 1. Obergeschoss)
Frau
Tanja
Krettek
124 (Stadtschloss, 1. Obergeschoss)