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Pflegschaften
Wenn den Eltern nur ein Teil ihrer elterlichen Verantwortung entzogen wurde, zum Beispiel Hilfen zur Erziehung zu beantragen oder darüber zu bestimmen wo das Kind lebt, spricht man von Pflegschaft oder Ergänzungspflegschaft. Der Pfleger ist der rechtliche Vertreter des Kindes nur in bestimmten Angelegenheiten, er tritt ergänzend neben die Eltern.
Rechtsgrundlagen allgemein
Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
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- Frau Mareike Zeitel
Tel: 02541 939-2320
E-Mail: mareike.zeitel@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
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Zuständige Organisationseinheit
- Vormundschaft/Beistandschaft
Bernhard-von-Galen-Straße 10
48653 Coesfeld
Pflegschaften Wenn den Eltern nur ein Teil ihrer elterlichen Verantwortung entzogen wurde, zum Beispiel Hilfen zur Erziehung zu beantragen oder darüber zu bestimmen wo das Kind lebt, spricht man von Pflegschaft oder Ergänzungspflegschaft. Der Pfleger ist der rechtliche Vertreter des Kindes nur in bestimmten Angelegenheiten, er tritt ergänzend neben die Eltern.
Rechtsgrundlagen allgemein
Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
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001 Bernhard-von-Galen-Straße 10 48653 Coesfeld
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