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Sonderregelung bei der Restmüllabfuhr (Pamperstonne/Familientonne)
Die Sonderregelung zur Restmüllabfuhr ist eine freiwillige Leistung der Stadt Coesfeld auf privatrechtlicher Basis. Durch 13 zusätzliche Leerungen wird das vorhandene Restmüllgefäß dann 14-tägig geleert. So werden die durch Wegwerfwindeln entstehenden Geruchsprobleme gemildert.
Voraussetzung
Voraussetzung um diese Serviceleistung in Anspruch zu nehmen ist, dass eine Person Wegwerfwindeln benutzt.
Außerdem muss für das an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossene Grundstück ein ausreichend großes Restmüllgefäß zur Verfügung stehen. Ist dieses nicht vorhanden, muss ein größeres Restmüllgefäß bestellt werden.
Durch Verwendung der Aufkleber „Pampers-Tour“ wird aus der betroffenen Restmülltonne eine Familientonne. Die Aufkleber signalisieren dem Entsorger, dass das betreffende Gefäß der Sonderreglung unterliegt.
Kosten
Das Vertragsentgelt setzt sich wie folgt zusammen:
für ein 80-l-Restmüllgefäß | 45,40 EUR |
für ein 120-l-Restmüllgefäß | 55,20 EUR |
für ein 240-l-Restmüllgefäß | 84,50 EUR |
zuzüglich Bearbeitungskosten einmal jährlich für alle Gefäßgrößen | 12,10 EUR |
Das Gesamtentgelt ist nach Vertragsabschluss zu zahlen. Es wird durch separate Rechnungsstellung pro Kalenderjahr erhoben. Beginnt oder endet der Vertrag im Laufe eines Jahres, werden die Sammlungs- und Transportkosten anteilig für die tatsächlich durchgeführten Abfuhren berechnet.
Die Bearbeitungskosten werden grundsätzlich in voller Höhe erhoben.
Wir beraten Sie gerne: In allgemeinen Fragen die Mitarbeiter im Bürgerbüro, im Übrigen die untenstehenden Ansprechpartner.
Rechtsgrundlagen
Ortsrecht
- Die Voraussetzungen sind durch Beschluss des Rates der Stadt Coesfeld vom 16.12.2020 festgelegt worden.
Unterlagen
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Wolfgang Zeisberg
Teamleiter
Tel: 02541 939-1250
E-Mail: wolfgang.zeisberg@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
- Frau Ilse Wessendorf
Tel: 02541 939-1252
E-Mail: ilse-maria.wessendorf@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
Zuständige Organisationseinheit
- Abteilung Abfallwirtschaft, Umwelt, Klimaschutz
Markt 8
48653 Coesfeld
Die Sonderregelung zur Restmüllabfuhr ist eine freiwillige Leistung der Stadt Coesfeld auf privatrechtlicher Basis. Durch 13 zusätzliche Leerungen wird das vorhandene Restmüllgefäß dann 14-tägig geleert. So werden die durch Wegwerfwindeln entstehenden Geruchsprobleme gemildert.
Voraussetzung
Voraussetzung um diese Serviceleistung in Anspruch zu nehmen ist, dass eine Person Wegwerfwindeln benutzt.
Außerdem muss für das an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossene Grundstück ein ausreichend großes Restmüllgefäß zur Verfügung stehen. Ist dieses nicht vorhanden, muss ein größeres Restmüllgefäß bestellt werden.
Durch Verwendung der Aufkleber „Pampers-Tour“ wird aus der betroffenen Restmülltonne eine Familientonne. Die Aufkleber signalisieren dem Entsorger, dass das betreffende Gefäß der Sonderreglung unterliegt.
Kosten
Das Vertragsentgelt setzt sich wie folgt zusammen:
für ein 80-l-Restmüllgefäß | 45,40 EUR |
für ein 120-l-Restmüllgefäß | 55,20 EUR |
für ein 240-l-Restmüllgefäß | 84,50 EUR |
zuzüglich Bearbeitungskosten einmal jährlich für alle Gefäßgrößen | 12,10 EUR |
Das Gesamtentgelt ist nach Vertragsabschluss zu zahlen. Es wird durch separate Rechnungsstellung pro Kalenderjahr erhoben. Beginnt oder endet der Vertrag im Laufe eines Jahres, werden die Sammlungs- und Transportkosten anteilig für die tatsächlich durchgeführten Abfuhren berechnet.
Die Bearbeitungskosten werden grundsätzlich in voller Höhe erhoben.
Wir beraten Sie gerne: In allgemeinen Fragen die Mitarbeiter im Bürgerbüro, im Übrigen die untenstehenden Ansprechpartner.
Herr
Wolfgang
Zeisberg
Teamleiter
250 (Rathaus, 2. Obergeschoss)
Frau
Ilse
Wessendorf
252 (Rathaus, 2. Obergeschoss)