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Haltverbot, vorübergehendes (z.B. Umzug)
Einrichtung eines vorübergehenden Haltverbotes (z. B. für einen Umzug).
Wird an einer Straße mit ständigen Parkaufkommen für einen Möbelwagen oder ein Liefer- oder Versorgungsfahrzeug vorübergehend eine freie Anfahr- und Beladezone benötigt, kann die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Coesfeld auf Antrag ein kurzfristiges Haltverbot anordnen.
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsordnung - StVO
- Straßen- und Wegegesetz - StrWG NRW
- Spezialgesetze
Ortsrecht
- Sondernutzungssatzung der Stadt Coesfeld https://www.coesfeld.de/fileadmin/Dateien/10/ortsrecht/6000.pdf
Unterlagen
- Unterschriebener Antrag (auch formlos möglich).
- evtl. Lageplan/Lageskizze.
Kosten
Es fallen Gebühren an.
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Maria Lippert
Tel: 02541 939-2420
E-Mail: maria.lippert@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
- Herr Rudolph Berning
Tel: 02541 939-2421
E-Mail: rudolph.berning@coesfeld.de
Termine nach Vereinbarung
Zuständige Organisationseinheit
- Ordnung, Verkehr, Feuerwehr
Bernhard-von-Galen-Straße 10
48653 Coesfeld
Einrichtung eines vorübergehenden Haltverbotes (z. B. für einen Umzug).
Wird an einer Straße mit ständigen Parkaufkommen für einen Möbelwagen oder ein Liefer- oder Versorgungsfahrzeug vorübergehend eine freie Anfahr- und Beladezone benötigt, kann die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Coesfeld auf Antrag ein kurzfristiges Haltverbot anordnen.
- Unterschriebener Antrag (auch formlos möglich).
- evtl. Lageplan/Lageskizze.
Es fallen Gebühren an.
https://serviceportal.coesfeld.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/456/showFrau
Maria
Lippert
420 (Stadtschloss, 4. Obergeschoss)
Herr
Rudolph
Berning
421 (Stadtschloss, 4. Obergeschoss)