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Haltverbot, vorübergehendes (z.B. Umzug)

Einrichtung eines vorübergehenden Haltverbotes (z. B. für einen Umzug).
Wird an einer Straße mit ständigen Parkaufkommen für einen Möbelwagen oder ein Liefer- oder Versorgungsfahrzeug vorübergehend eine freie Anfahr- und Beladezone benötigt, kann die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Coesfeld auf Antrag ein kurzfristiges Haltverbot anordnen.

 

 

Rechtsgrundlagen

  • Straßenverkehrsordnung - StVO
  • Straßen- und Wegegesetz - StrWG NRW
  • Spezialgesetze

Ortsrecht

Unterlagen

  • Unterschriebener Antrag (auch formlos möglich).
  • evtl. Lageplan/Lageskizze.

Kosten

Es fallen Gebühren an.

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Haltverbot, vorübergehendes (z.B. Umzug)

Einrichtung eines vorübergehenden Haltverbotes (z. B. für einen Umzug).
Wird an einer Straße mit ständigen Parkaufkommen für einen Möbelwagen oder ein Liefer- oder Versorgungsfahrzeug vorübergehend eine freie Anfahr- und Beladezone benötigt, kann die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Coesfeld auf Antrag ein kurzfristiges Haltverbot anordnen.

 

 

  • Unterschriebener Antrag (auch formlos möglich).
  • evtl. Lageplan/Lageskizze.

Es fallen Gebühren an.

https://serviceportal.coesfeld.de:443/alle-dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/456/show
Ordnung, Verkehr, Feuerwehr
Bernhard-von-Galen-Straße 10 48653 Coesfeld

Frau

Maria

Lippert

420 (Stadtschloss, 4. Obergeschoss)

02541 939-2420
maria.lippert@coesfeld.de

Herr

Rudolph

Berning

421 (Stadtschloss, 4. Obergeschoss)

02541 939-2421
rudolph.berning@coesfeld.de